Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: welches Anreibemittel ist geeignet

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    20.03.2014
    Beiträge
    8

    welches Anreibemittel ist geeignet

    wir würden gerne eine Liste für uns erstellen, in der für die gängigen Wirkstoffe die in Frage kommenden Anreibemittel gelistet sind ,
    ( wenn nicht mit Topitec gerührt werden kann und es keine NRF-Vorschrift gibt.) . Beim Rezepturcoaching der Kammer
    wurde empfohlen, nicht mit Gundlage, sondern mit mit einer Flüssigkeit anzureiben in der der WST möglichst schlecht löslich ist. Wie
    finden wir immer das geeignete Anreibemittel??
    Bei manchen WST wird sogar lt Nrf empfohlen, mit Grundlage anzureiben. Wann wird Grundlage und wann wird eine Anreibeflüssigkeit
    empfohlen?
    z. Bsp rühren wir von Hand: Metronidazol, Erythromycin, Diltiazem-Hcl,
    mfG A. Malang

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
    Registriert seit
    11.03.2011
    Beiträge
    527
    Hallo Frau Pehr, hallo Frau Malang,

    grundsätzlich gilt: Das Anreibemittel sollte die Wirkstoffe, sofern sie nicht ohnehin in der Grundlage vollständig aufgelöst werden, nicht nenneswert anlösen und sie sollten bestenfalls Bestandteil der Grundlage sein, zumindest aber deren Charakteristik nicht nachhaltig verändern.

    Man darf also nicht nur den Wirkstoff betrachten, sondern auch die Grundlage, in der der Wirkstoff verarbeitet wird.

    Als lipophile Anreibemittel können Mittelkettige Triglyceride, Dickflüssiges Paraffin oder 2-Ethylhexyllaurat genommen werden, als hydrophiles Anreibemittel Glycerol oder Tensid-Waser-Mischungen.

    Beim früher üblichen Anreiben mit Grundlage ist eine visuelle Prüfung auf Homogenität der Anreibung nur sehr schwer möglich. Daher empfiehlt das NRF das nur noch bei flüssigen Emulsionsionsgrundlagen und in einigen älteren Vorschriften, die lange nicht überarbeitet wurden.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •