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Thema: Ringversuch 2016 Captopril-Kapseln 2mg

  1. #1
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    Ringversuch 2016 Captopril-Kapseln 2mg

    Hallo,
    kann mir jemand erklären aus welchen Gründen ich bei dem Ringversuch 2016 (Captopril-Kapseln) 10% mehr Wirkstoff einwiegen soll?! Meines Wissens nach, verändert Captopril seinen Gehalt nicht?! Und 10% Zuschlag können ja nicht die Lösung auf Mindergehalte durch Rechenfehler sein!
    Viele Grüße

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Antje Lein, Dipl.-Pharm.
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    Hallo,

    aus den mittlerweile zahlreichen Daten aus Kapselringversuchen beim ZL und anderweitigen analytischen Überprüfungen niedrig dosierter Kapseln sind sehr zuverlässig deutliche Gehaltsminderungen abzuleiten. Die haben weder etwas mit chemischer Instabilität noch mit einer Abweichung des Gehaltes von 100 % beim Ausgangsstoff zu tun, die man rechnerisch ausgleichen würde. Vielmehr zeichnet sich ab, dass es insbesondere bei niedrigen Wirkstoffdosen zu einem relevanten selektiven Wirkstoffverlust während der Herstellung kommt. So kann bei Herstellung ohne Wirkstoffzuschlag der Gehalt dann u. U. gerade noch so an der akzeptierten Untergrenze (90 %) gehalten, oder schlechtestenfalls sogar unterschritten werden. Damit würde der Ringversuch nicht bestanden. Insofern ist die Vorgabe des ZL für den Zuschlag auch umzusetzen. Aus den bisher für verschiedene Wirkstoffe gesammelten Daten ergibt sich, dass ein Wirkstoffzuschlag von 5-10 % bei entsprechend niedrigen Dosierungen plausibel ist, weil man so auch bei sehr exakter und faktisch verlustfreier Herstellung nie nach oben hin die akzeptierte Gehaltstoleranz bis 110 % überschreitet, die eher wahrscheinliche Minusabweichung aber kompensiert.

    Mit der kommenden DAC/NRF-Ergänzungslieferung wird das Kapitel Allgemeine Hinweise I.9. dahingehend auch präzisiert werden.

    Viele Grüße
    Antje Lein
    Antje Lein, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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  3. #3
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    Hallo,
    wir müssen aktuell Captopril 8mg herstellen.
    Bisher haben wir nie mit Wirkstoffzuschlägen gearbeitet. Ich habe da auch weiterhin Bedenken.
    Bei der These, dass man die Gehaltstoleranz von 110% nicht überschreiten kann, geht man ja davon aus, dass alle Kapseln gleichmäßig gefüllt sind. In der Praxis hat man ja aber bei der Gleichförmigkeit der Masse schon Abweichungen von bis zu 10%.Wenn man dann eine Abweichung nach oben von 10% hat, und hat dann noch 5-10%mehr eingewogen, ist doch die Gefahr gegeben, dass man am Ende einen Übergehalt von mehr als 10% hat.
    Wir sind da sehr unschlüssig .

    Grüße aus Wuppertal
    Das Team der Apotheke am Kaiserplatz

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Antje Lein, Dipl.-Pharm.
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    Hallo,

    der Wirkstoffzuschlag ist, wie gesagt, eine Empfehlung des ZL auf Basis der dort bereits zu solchen Kapseln erhobenen Daten. Wenn ich es bei Rückfrage an das ZL richtig verstanden habe, liegt es letztlich in Ihrem Ermessen, wie Sie damit umgehen. Die Daten sagen, soweit wir das wissen, dass der Mindergehalt das Problem ist und nicht vorrangig die Mischungsgüte. Letztere meint die Verteilung des Wirkstoffes im Pulver, durch die es bei schlechter Vermischung auch vorkommen kann, dass bei einzelnen untersuchten Kapseln ein Übergehalt da ist. Dafür fehlt der Wirkstoff dann aber an anderen Stellen. Wenn Sie sich diesbezüglich unsicher sind oder Fragen haben, würde ich Ihnen empfehlen, mit den Kollegen des ZL direkt zu sprechen, da nur dort die bereits erhobenen Daten vorliegen, durch die sich Ihre Bedenken womöglich zerstreuen lassen.

    Viele Grüße
    Antje Lein
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  5. #5
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    Hallo zusammen,
    ich habe irgendwie eine Verständnisfrage zum Theme Wirstoffzuschlag.
    Bedeutet ein Zuschlag von z.B. 10% das ich 10% mehr WS einwiege und dafür die Menge an Hilfstoffen reduziere?

    Und muss der Zuschlag auch berücksichtigt werden wenn man Kapseln nach der neuen Massenmethode herstellt? Hier entfällt ja das intensive Verreiben in der Reibschale und die Menge an WS die verloren geht sinkt.

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Antje Lein, Dipl.-Pharm.
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    Hallo Frau Warnat,

    der empfohlene Zuschlag bezieht sich nur auf den Wirkstoff. Er wird generell empfohlen, egal ob sie volumetrisch oder massenbasiert herstellen. Von der Menge der Hilfsstoffe rechnerisch abziehen kann man diesen massemäßigen Zuschlag (plus die Wirkstoffsollmenge) nur beim massenbasierten Verfahren. Bei volumetrischen Verfahren "verschwindet" die Wirkstoffmasse einschließlich Zuschlag sozusagen in dem Pulvervolumen. Je nach Herstellungstechnik wird dabei der Wirkstoff bereits in die Kalibrierung mit einbezogen (Ergänzungsmethode) oder es wird zu einem Endvolumen (Kalibriervolumen) aufgefüllt (Kalibriermethode).

    Viele Grüße
    Antje Lein
    Antje Lein, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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