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Thema: Einfuhrerlaubnis §72 AMG + Parallelimporte

  1. #1
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    Einfuhrerlaubnis §72 AMG + Parallelimporte

    Hallo

    kurze Frage: braucht ein Importeur von Reimporten/ Parallelimporten eine Einfuhrerlaubnis nach §73 AMG?

    UND

    bei uns in der Apotheke hatte wir sehr viele AM für die In-vitro-Fertilisation z.B. Orgalutran, Gonal-f, Puregon.
    Meistens waren die Importe von EMRA-med deutlich günstiger. Handeltet es sich hier wahrscheinlich eher um Parallelimporte oder Reimporte (meistens stand auch der Originalhersteller drauf und die Packungen war identisch).

    VG

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    nein braucht er nicht :-)
    "Einfuhr" nach AMG ist das Verbringen (Importieren) aus Dritt-Staaten! So etwas haben typischerweise PU und Hersteller., die in Drittstaaten produzieren lassen. Diese Firmen wie Kohl, Emra etc. sind im Prinzip Firmen, die in EU-Staaten FAM aufkaufen und (als Parallel-Import) nach D importieren. Diese FAM sind hier in D ja bereits zugelassen. Aber...
    Sie müssen in deutscher Sprache etikettiert werden und brauchen eine DEUTSCHE Zulassung(snummer), die beim BfArM beantragt wird. Daher wir so eine Frima dann auch zum PU (Zulassungsinhaber gem. § 9 AMG)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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