Hallo Herr Sobieraj,

es liegt ganz alleine in der Verantwortung und im Ermessen des (eines) Apothekers, ob Zopiclon für den Eigenbedarf für einen Zahnarzt mit gültigem Zahnarztausweis abgegeben wird!
Wenn Sie wie in diesem Fall einen nicht plausbilen Off-label-use sehen (so wie ich auch), tun Sie das nicht!!! Die bisherigen, oben stehenden Antworten, wenn auch schon etwas her, sind immer noch gültig!
Egal ob Ihnen der Zahnarzt droht oder was auch immer! Wenn das aus Ihrer Sicht missbräuchlich verwendet wird, ist ganz klar die Abgabe zu verweigern! Wenn er sagt, dass ist für die Behandlung seiner Patienten in der Praxis, dann soll er Ihnen ein Rezept über Sprechstundenbedarf ausstellen.

Um das nochmal klar zu stellen: der Zahnarzt darf nur Arzneimittel verschreiben und für den Eigenbedarf (also nur für sich!) beziehen, die im weitesten Sinne mit der zahnärztlichen Behandlung gerechtfertigt sind.
Das klassische Beispiel: Die Pille darf der Zahnarzt weder verschreiben noch für sich (oder seine Frau/Freundin) in der Apotheke holen.

Beste Grüße.