Ich habe eine Frage bezüglich den Inventurarten.
Mein Steuerberater sagt, daß Apotheken ab einer bestimmten Betriebsgröße zu einer Stichtagsinventur verplichtet sind- welche bis zu 3 Monaten vor oder nachgelagert sein kann.
Seither habe ich immer eine Permanentinventur durchgeführt und am Jahresende ohne nochmals einzeln die Bestände aufzunehmen diese dokumentiert.
Dies wäre aber so nicht gesetzeskonform?
Ist das richtig so? Gibt es für Apotheken Ausnahmen und wo finde ich diese?
Danke schon im voraus!