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Thema: Daylong Actinica ohne UVA Siegel

  1. #1
    Premium-User
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    Daylong Actinica ohne UVA Siegel

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich finde kein passendes Unterforum. Falls ich hier falsch bin, bitte einfach verschieben.

    Ich bin verwirrt. Ein bestimmer Arzt empfiehlt den Kunden zur Prävention des weißen Hautkrebses Daylong Actinica. Zur Prävention ist besonders ein ausreichender UVA-Schutz wichtig. Nun fragte mich ein Kunde, warum das Prdoukt kein UVA-Siegel trage. Das Produkt trägt tatsächlich keinen. Im Gegensatz z.B. zum Sonnenschutz von LaRoche Posay Anthelios ist auch kein ppd Wert angegeben.

    Unser Team ist nun entsprechend verunsichert, und wir tun uns bei der Beratung von Hautkrebspatienten schwer eine GUTE Empfehlung auszusprechen.
    Ein Anruf bei der Firma spirig brachte keine Aufklärung. Es handle sich um ein Medizinprodukt und eben nicht um ein Kosmetikum. Bei einem Medizinprodukt seien die Anforderungen ganz andere und das UVA Siegel keine Pflicht. Selbstverständlich habe das Produkt einen guten UVA-Schutz, der ppd Wert hingegen sei aber Firmengeheimnis und dürfe nicht verraten werden!! Ich habe nachgefragt: "Wenn man alle Kriterien für das Siegel erfüllt, würde man es nicht trotzdem drauf drucken, weil man sich damit doch positiv auszeichnen kann??" Angeblich erfülle das MedProd alle Kriterien hierfür, man habe sich aber bewusst gegen das UVA-Siegel entschieden.
    Ich habe nicht verstanden warum und finde dies höchst dubios!!

    Da es auch Ärzte gibt, die diese Sonnencreme bei sich in der Praxis verkaufen ist unsere Vermutung, dass die Firma ihren Absatzmarkt in den Praxen nicht verlieren will, und deshalb als MedProd auftritt. Nichts desto trotz sollte man einen guten ppd Wert doch nicht verheimlichen.

    Ich hoffe, Sie können hierzu etwas sagen oder in Erfahrung bringen.
    Gerade bei der Prävention des weißen Hautkrebses möchten wir den Kunden ein gutes Produkt an die Hand geben.

    Beate Ulrichs

  2. #2
    Premium-User
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    Hallo,

    ganz viel mehr Infos habe ich auch nicht. Daylong actinica weder UV-A-Schutz noch UV-B-Schutz offen deklariert. Die Firma wirbt damit, in Studien bewiesen zu haben, daß das Produkt vor hellem Hautkrebs schützen kann; deshalb auch die Vermarktung als Medizinprodukt und nicht als Kosmetikum (müssen anders deklariert werden). Ich denke, daß damit die Absicht verbunden ist, den Patienten ein wirksames Mittel empfehlen zu können, das eben nicht gegen andere Sonnenschutzprodukte mit hohem LSF austauschbar ist, soll heißen: wer den Preis von z. B. Daylong active LSF 25 sieht und dann bei Discountern sucht, findet schnell ein Sonnenschutzmittel mit gleichem LSF zu deutlich günstigeren Preisen. Der Kunde weiß natürlich nicht, daß die Galenik eine große Rolle spielt...
    Beim Medizinprodukt ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, daß es sich "nur" um ein Lichtschutzprodukt handelt.

    Fullenixe

  3. #3
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Guten Abend,

    ich sehe das ähnlich wie fullenixe.

    Es geht um den Produktstatus.
    Daylong (ich persönlich finde den Namen wörtlich genommen auch ziemlich irreführend) actinica = Medizinprodukt, darf also damit werben, dass es gegen Hautkrebs vorbeuge.
    Es ist überhaupt nicht ausgeschlossen, dass das die anderen Sonnenschutzmittel dies nicht tun (sogar ein besserer Schutz ist denkbar); Kosmetika dürfen es aber nicht anpreisen.

    Übrigens: Stiftung Warentest gab über das Produkt ein eher kritisches Urteil ab, unter anderem wegen des UVA-Schutzes.

    So viel von meiner Seite. Hoffentlich konnte ich bei der Beratungsentscheidung helfen...?!

    Schönes Wochenende,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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