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Thema: Einspruch gegen offizielle Lösung

  1. #1
    Premium-User
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    Einspruch gegen offizielle Lösung

    Hallo,
    Ich habe eine Frage.. und zwar, kann es sein, dass der Computer beim Korrigieren was falsch machen kann?
    Ich habe heute den Brief mit den Ergebnissen per Post bekommen und mir fehlt zum Bestehen der Physikprüfung ein Punkt. In meinem Heft habe ich bei der Aufgabe 41 (Auflage B) die Antwort E angekreuzt, was ja auch richtig is. Im Schreiben, das ich per Post bekommen habe, steht jedoch dass ich bei der Aufgabe 41 die Antwort A angekreuzt habe...

    Kann natürlich sein, dass ich bei der Prüfung beim Übertragen auf den Bogen ein Fehler gemacht habe.. gibt es aber eine Möglichkeit da sicherzugehen??

    Also könnte ich z.B. Widerspruch legen und sagen die sollen das nochmal kontrollieren?
    Ich hab ja theoretisch nichts zu verlieren oder? Wenn die dann immernoch sagen, dass ich A angekreuzt habe, dann muss ich mich halt damit abfinden.. aber dann habe ich wenigstens Gewissheit

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Markus Funk
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    Guten Tag!

    Da Sie es bei Ihnen ja um den einen entscheidenden Punkt geht, kann es sinnvoll sein, Widerspruch einzulegen und dabei anzugeben, dass Sie bei Aufgabe 41 eine andere Antwort angekreuzt haben.
    Zu verlieren haben Sie nichts (außer Geld, falls in dem Verfahren Kosten entstehen sollten).

    Auf der Homepage der Ravati Seminare finden Sie einige Hinweise zum Widerspruchsverfahren:
    https://www.ravati.de/infos-1-stex

    Viele Grüße
    Markus Funk
    Ihr Experte der Foren Pharmazeutische Chemie und Pharmazeutische Analytik sowie Ravati Seminare-Dozent im Bereich Analytik
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