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Thema: Fragen zu den Ravati Seminaren

  1. #1
    Kompetenz-Manager Avatar von Moderator pharma4u
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    Fragen zu den Ravati Seminaren

    Hallo,

    diskutieren Sie hier, wenn Sie Fragen / Anregungen zu den Ravati Seminaren haben

    Euer pharma4u-Team

  2. #2
    Premium-User
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    Guten Tag,
    Wird das kommende Highlight-Webinar am 14.11. von Dr. Ravati zum Thema "Antibiotika" nachträglich auch online verfügbar sein?
    Viele Grüße

  3. #3
    Premium-User Avatar von Hille Kaufmann
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    Hallo,
    wird es noch einen Webinar Termin geben zum Thema Gefahrstoffrecht?
    LG

  4. #4
    Premium-User
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    Gefahrstoffrecht ist doch schon bei den aufgezeichneten Webinaren abrufbar.

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo Frau Kaufmann,

    genau und das ist "Recht" aktuell :-) (vom FJ 2017)

    Haben Sie denn nach dem Seminar hierzu eine Mail mit Link von den Ravati Seminaren bekommen...?
    Wenn nicht --> einfach an info@ravati.de anfordern (wenn Sie beim Seminar dabei waren, bekommen Sie den) :-)

    LG

    Alexander
    Geändert von Dr. Alexander Ravati (10.11.2017 um 16:02 Uhr)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    hier nochmal der Pfad im Bereich Webinare

    --> "Webinar Spezial und Highlight Webinare [in Kooperation mit pharma4u]"
    --> "Highlight-Webinar Gefahrstoffrecht mit Dr. Alexander Ravati"
    11.04.2017; Referent: Dr. Alexander Ravati

    Diese Mail ging an die Teilnehmer der Ravati Seminare:

    "....
    "5. a) Seminar / Kapitel Gefahrstoff-Recht
    Eine Aufzeichnung des Live-Webinars steht Ihnen auf der Plattform der pharma4u (online) zur Verfügung.
    So gelangen Sie zur Aufzeichnung*: www.pharma4u.de Webinare (mit Premium-Account –ein Jahr kostenfrei- einloggen), Highlight Webinare [in Kooperation mit pharma4u], Gefahrstoffrecht...."
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  7. #7
    Premium-User
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    Sehr geehrter Herr Dr. Ravati,
    ich habe im Frühjahr in Ihrem Seminar gelernt, dass laut BtMVV neben einem BtM auch ein Nicht-BtM-Arzneimittel mit auf einem BtM-Rzept verordnet werden darf, solange wenigstens ein BtM verordnet wurde. Heute hatten wir diesen Fall in der Apotheke, dass neben Palladon noch Lyrica verordnet war. Die Kollegin hat bei der VSA angerufen und nachgefragt. Diese meinten, die Information sei veraltet und man dürfe das nicht. Es sei ausschließlich erlaubt, therapieunterstützende Arzneimittel zu verordnen, wie zum Beispiel Movicol. Was meinen Sie dazu?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Mit freundlichen Grüßen
    Katharina Reuter

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo Frau Reuter,

    diese Information aus unserem Seminar ist nach wie vor BtM-rechtlich korekt!
    Wie wir aber schon im Seminar dargestellt, müssen Sie differenzieren:
    1. mache ich mich BtM-rechtlich strafbar oder begehe ich eine Ordnungs-Widrigkeit?*
    2. bekomme ich mein Geld von der Krankenkasse (dem Rechnenzentrum)?
    Hier kann es durch Arznei-Lieferverträge abweichende Vereinbarungen geben. Auf Bundesebene sind mir solche Vereinbarungen nicht bekannt, aber auf Landesebene (für Primärkassen) mag das sein. Könnten Sie bitte von der VSA-Infostelle einen Nachweis / Original-Rechtnorm oder Vertragstext erbitten?

    * wer die Rechtnorm kennt ist klar im Vorteil ;-)
    § 8 Abs. 1 BtMVV:
    "Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt."
    Geändert von Dr. Alexander Ravati (14.09.2021 um 11:07 Uhr)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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