Hallo Frau Reuter,
diese Information aus unserem Seminar ist nach wie vor BtM-rechtlich korekt!
Wie wir aber schon im Seminar dargestellt, müssen Sie differenzieren:
1. mache ich mich BtM-rechtlich strafbar oder begehe ich eine Ordnungs-Widrigkeit?*
2. bekomme ich mein Geld von der Krankenkasse (dem Rechnenzentrum)?
Hier kann es durch Arznei-Lieferverträge abweichende Vereinbarungen geben. Auf Bundesebene sind mir solche Vereinbarungen nicht bekannt, aber auf Landesebene (für Primärkassen) mag das sein. Könnten Sie bitte von der VSA-Infostelle einen Nachweis / Original-Rechtnorm oder Vertragstext erbitten?
* wer die Rechtnorm kennt ist klar im Vorteil ;-)
§ 8 Abs. 1 BtMVV:
"Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt."
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