Hallo,

das ist immer wieder ein ärgerliches Thema. So eine Epfehlung zugunsten EINER bestimmten (Versand-)Apotheke kann aus verschiedenen Gründen
unzulässig sein!
"Nach den zwischen dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz und verschiedenen Krankenkassen und Krankenkassenverbänden - u.a. dem Landesverband der Betriebskrankenkassen - geschlossenen Arzneilieferverträgen ist eine Beeinflussung von Versicherten zugunsten einer bestimmten Apotheke oder anderen Abgabestelle unzulässig"
Hierzu gab es nicht selten auch schon Urteile. z.B.
https://www.deutsche-apotheker-zeitu...en-boni-werben

Wenn es Sie persönlich ärgert: Brief mit Unterlassungserklärung an "ihre" Krankenkasse...