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Thema: Krankenversicherung vs. Apotheke

  1. #1
    Premium-User
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    Krankenversicherung vs. Apotheke

    Hallo,

    heute kam eine Kundin, die sonst sehr regelmäßig zu uns kam, mittlerweile nur noch sporadisch, um ein Rezept einzulösen.
    Im Gespräch erwähnte sie dann auch ganz beiläufig, dass sie ja auch nur noch so selten kommt, weil ihre Krankenkasse ihr
    nahegelegt hat, ihre Medikamente aus Venlo zu beziehen. Sie bekommt wohl einmal im Quartal ein großes Paket mit allen ihren Medikamenten.
    Mir ist bekannt, dass die Krankenkassen bestimmen, wo die Patienten etwaige Hilfsmittel beziehen dürfen, aber dass sie jetzt auch schon bestimmen,
    wo Medikamente bezogen werden, finde ich doch etwas dreist. Meine Frage daher: Dürfen die das?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
    Beste Grüße

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    das ist immer wieder ein ärgerliches Thema. So eine Epfehlung zugunsten EINER bestimmten (Versand-)Apotheke kann aus verschiedenen Gründen
    unzulässig sein!
    "Nach den zwischen dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz und verschiedenen Krankenkassen und Krankenkassenverbänden - u.a. dem Landesverband der Betriebskrankenkassen - geschlossenen Arzneilieferverträgen ist eine Beeinflussung von Versicherten zugunsten einer bestimmten Apotheke oder anderen Abgabestelle unzulässig"
    Hierzu gab es nicht selten auch schon Urteile. z.B.
    https://www.deutsche-apotheker-zeitu...en-boni-werben

    Wenn es Sie persönlich ärgert: Brief mit Unterlassungserklärung an "ihre" Krankenkasse...
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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