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Thema: Bafög-Rückzahlung

  1. #1
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    Bafög-Rückzahlung

    Hallo zusammen,

    ich weiß gar nicht ob ich das Fragen darf/kann:

    Kennt sich jemand mit der Bafög-Rückzahlung aus?
    Bzw. mit dem Teilerlass des Darlehens durch frühzeitigen Abschluss? Zählt hier das 2. oder das 3. Stex? Das Bafög-Amt will wohl den Nachweis des 3. Stex, aber das 3. Stex ist ja nicht verpflichtend für eine Berufsausübung. Und die universitäre Ausbildung wird ja durch das 2. Stex beendet.
    Alle Regeln für diese Erlasse sind auf "normale" Studiengänge zugeschnitten. Ich kann nirgendwo etwas zu den Regeln des Pharmaziestudiums finden.

    Vielen Dank

    Viele Grüße

    David Schuy

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Herr Schuy,
    Sie dürfen hier alles fragen

    Zitat Zitat von Florian Thies Beitrag anzeigen
    Bzw. mit dem Teilerlass des Darlehens durch frühzeitigen Abschluss? [...] Ich kann nirgendwo etwas zu den Regeln des Pharmaziestudiums
    Ich erinnere mich noch, dass ich viel Zeit in diese Frage investiert und mich viel geärgert habe! Wie Sie sagen, sind die Regeln hierzu sehr allgemein und nicht auf das Pharmazeuziestudium passend verfasst. Ein verfrühter Abschluss ist in der Pharmazie ja gar nicht möglich. Da sich seit meiner Recherche vor einiger Zeit allerdings durchaus an der ein oder anderen Reglementierung etwas geändert haben mag, empfehle ich Ihnen einen Termin mit Ihrem Bafög-Berater auszumachen bzw ein gutes Buch mitzunehmen und zum Bafö- Amt zu gehen.

    Ich drücke Ihnen die Daumen, dass es bei Ihnen mit dem Teilerlass klappt.

    Ein weiterer Tipp, der bei mir einen Teilerlass bewirkt hat: Rückzahlung auf einen Schlag. Siehe hierzu FAQ des Bafögamtes
    Hierfür kann ich empfehlen, direkt zu Beginn des "richtigen Berufslebens" Geld zurückzulegen, um bei Zahlungsaufforderung auf einen Schlag rückzahlen zu können.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
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    Hallo Hr. Schuy,

    vor derselben Frage stand ich vor etwa 2 Jahren als das Bundesverwaltungsamt auf mich zukam. Den Bescheid mit dem aufgelaufenen BAföG-Kredit bekommen Sie 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (die ist im letzten BAföG-Bescheid oben vermerkt).

    Im Bescheid aufgelistet sind die jeweiligen Bewilligungszeiträume und die dazugehörigen Zahlungen. ab diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, alle Anträge auf Ermäßigung zu stellen, soweit ich weiß gibt es u.a.:

    - Teilerlass aufgrund des Abschlusses innerhalb der Förderungshöchstdauer (gestaffelt je nachdem wie lange vorher man fertig war; hierbei zählt das 2. StEx, denn wie Sie richtig schreiben gehört das Studium bis zu diesem Zeitpunkt zur universitären Ausbildung und Sie sind fertiger Pharmazeut)
    - Teilerlass aufgrund sehr guter Studienleistungen (das müssten Sie sich dann vom Prüfungsamt bestätigen lassen, falls Sie zu den xy % Besten des Jahrgangs/Semesters gehören)
    - Teilerlass aufgrund vorzeitiger Rückzahlung (ggf. über günstigen Privatkredit bei einer Bank informieren, Draghi sei dank gibt es die ja zurzeit sehr günstig)

    Es lohnt sich auf jeden Fall alles zu beantragen, da so schnell ein paar Hunderter/Tausender zusammen kommen.

    Soweit ich weiß, hat man ab Bescheiddatum dann nochmal eine gewisse Frist von ~ 3-6 Monaten, um alles zurückzuzahlen; ansonsten beginnt die Rückzahlung auf Raten automatisch.

    Weitere Infos finden Sie hier: http://www.bva.bund.de/DE/Themen/Bil...foeg_node.html

    Beste Grüße und viel Erfolg

  4. #4
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    Hallo!
    Interessant, vor genau dieser Frage stehe ich auch gerade. Vielleicht kann mir da jemand helfen, der nun weiß wie es sich verhält. Zählt das 2.oder 3. Stex? Und, wenn das 2. zählt, macht es etwas aus, dass ich darüber hinaus also bis 09.2013 noch Bafög bekommen habe?

    Vielen Dank schon mal!
    Jennifer Kukawka

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Kukawka,

    um hier eine absolut rechtssichere Anwort zu erhalten, möchte ich Sie bitten, sich an die universitäre Beratungsstelle bei Ihnen vor Ort oder online zu wenden.

    Viel Erfolg und beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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