Hallo zusammen,

ich weiß gar nicht ob ich das Fragen darf/kann:

Kennt sich jemand mit der Bafög-Rückzahlung aus?
Bzw. mit dem Teilerlass des Darlehens durch frühzeitigen Abschluss? Zählt hier das 2. oder das 3. Stex? Das Bafög-Amt will wohl den Nachweis des 3. Stex, aber das 3. Stex ist ja nicht verpflichtend für eine Berufsausübung. Und die universitäre Ausbildung wird ja durch das 2. Stex beendet.
Alle Regeln für diese Erlasse sind auf "normale" Studiengänge zugeschnitten. Ich kann nirgendwo etwas zu den Regeln des Pharmaziestudiums finden.

Vielen Dank

Viele Grüße

David Schuy