Guten Tag,
ich bin seit kurzem als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt und stehe nun vor der Problematik der Befreiung.
Da ich nicht in einer Apotheke arbeite, wird eine Stellenbeschreibung und mein Arbeitsvertrag verlangt, welche eher schlechte Aussichten für eine mögliche Befreiung darstellen.
Gibt es Möglichkeiten die Chancen auf eine eventuelle Befreiung zu erhöhen, oder ist ein Aufsetzen einer anderen Stellenbeschreibung sogar rechtswidrig?
Vielen Dank im voraus,
mit freundlichen Grüßen,
Charly Kusch
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