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Thema: Dokumentation Teemischung

  1. #1
    Premium-User
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    Dokumentation Teemischung

    Reicht ein Herstellungsprotokoll für angefertigte Teemischungen aus?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
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    Hallo,

    gemäß §7 ApBetrO sind für alle Rezepturarzneimittel eine Plausibilitätsprüfung, eine Herstellungsanweisung und ein Herstellungsprotokoll zu erstellen.
    Somit auch für Teemischungen oder auch beim Abfüllen von Stoffen/Tee.

    Beste Grüße
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Zu den Teemischungen habe ich dann auch eine Frage. Wenn ich abgepackte Tees von BOMBASTUS verwende und diese miteinander mische
    kann ich mir dann die Prüfungen sparen?

    Grüße aus Köln

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    1.732
    Hallo Frau Endres,

    welche Prüfung meinen Sie? Die Prüfung des Ausgangsstoffes oder die Plausibilitätsprüfung?

    Eine Plausibilitätsürüfung müssen Sie immer machen, wenn Sie eine Rezeptur herstellen (außer es handelt sich z.B. um eine DAC/ NRF Rezeptur).

    Zur Ausgangsstoffprüfung: Wenn es sich, wie ich vermute, um einen Tee mit Status "Arzneimittel" handelt, können Sie den Tee in Hessen nach Meinung des RP Darmstadtes ohne Ausgangsstoffprüfung zur Herstellung einer Teemischung verwenden.

    Wir haben dies bereits in einem anderen Thread ausführlich besprochen. Gerne gebe ich Ihnen den link: https://www.pharma4u.de/forum/showth...=tee+bombastus

    Hier bereits zur schnellen Orientierung, meine Antwort:
    Zitat Zitat von Maike Noah Beitrag anzeigen
    Wir haben genau diesen Fall mit dem RP Darmstadt abgeklärt und die Antwort lautet: Ja, Sie dürfen!
    Die einfache Antwort lautet, dass es sich -wie Sie bereits sagten- um ein FAM handelt. Dieses müssen Sie nicht prüfen. In das Herstellungsprotokoll vermerken Sie die Charge des Herstellers.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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