Hallo, soeben hatten wir eine Anfrage in der Apotheke und ich benötige dringend Auskunft.
Bei einet Patienten wurde ein Infektion festgestellt und zwar war dies in den USA. Das Ergebnis wurde erst jetzt festgestellt. Derweil ist die Patientin nach Dtl. geflogen. Der US-Arzt verschrieb Metronidazol 500, daraufhin wurde das Rezept in den USA eingelöst. Die US-Apotheke schickte das Metronidazol nach Dtl. und nun steckt das Paket hier im deutschen Zoll fest. Der Patient darf es nicht selbst abholen und möchte nun unsere Adresse angeben, damit der Zoll das Paket herschickt und wir das Paket dem Patient übergeben. Ist das alles rechtlich möglich --> siehe Verbringungsverbot????
DANKE bitte schnelle Auskünfte
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