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Thema: 3 x 50 Tabletten N2 !

  1. #1
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    3 x 50 Tabletten N2 !

    Der Gastroenterologe hat " 3x Azathioprin 50 mg 50 ST, N2 !" verordnet. Muss ich 3 50er mit je 5 euro Zuzahlung oder darf ich auch,
    um das Portemonaie der Kundin zu schonen eine 50er und eine 100er abgeben?

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo,

    die Verordnung ist laut Rahmenvertrag eine Stückzahlverordnung.
    §4(2) besagt:"Werden Arzneimittel unter Angabe einer N-Bezeichnung und der Menge, ..., verordnet, und ist diese Menge nicht der angegebenen N
    Bezeichnung zuzuordnen, ist die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich
    ." In diesem Falle also 150 Stück.

    Weiterhin: §6(3): "Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, ... abzugeben. ... "
    Diese Meßzahl beträgt 100 Stück für N3.
    Somit ist die verordnete Menge kein Vielfaches von Nmax.

    Daher muß der Arzt entweder 2x 100 Stück verordnen (auch wenn 50 Tabletten dann verworfen werden müssen) oder er verordnet 3 x N2. In letzterem Fall würde man eine Lücke des Rahmenvertrages ausnutzen, da sich der Rahmenvertrag nur auf Stückzahlen bezieht. Das ist eine Empfehlung des DAP, aber m.E. nicht 100% retaxsicher.
    Drittens könnte der Arzt auch 1x50 und 1x100 Stück verordnen. Bevorzugt auf zwei Rezepten mit unterschiedlichem Ausstellungsdatum.
    Ob Sie seit dem 1.6.2016 auch 2x50 abgeben und somit in den N3 Bereich stückeln dürfen, ist im Rahmenvertrag nicht geklärt. Das DAP meint, man dürfe wahrscheinlich. Leider finde ich gerade den Link nicht.

    Zum Rahmenvertrag: (https://www.abda.de/fileadmin/assets..._Juni_2016.pdf)


    Sie können der Kundin m.E. bedenkenlos 1x100 Stück mitgeben, da mit 2x50 Stück in einen N- Bereich gestückelt würde und es das Wirtschaftlichkeitsgebot Sie gebietet. Für die letzten 50 Stück benötigt die dann ein neues Rezept.

    Schönen Feierabend,
    C. Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (22.07.2016 um 06:24 Uhr)

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