Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Kündigung

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    07.01.2011
    Beiträge
    24

    Beitrag Kündigung

    Sehr geehrter Herr Hassel,

    ich bin angestellte Apothekerin und möchte die Apotheke wechseln. Einen neuen Vertrag (andere Apo) habe ich schon. Muss ich jetzt schriftlich mein bestehendes Betriebsverhältnis kündigen..? Ich habe es meiner Arbeitgeberin bereits mündlich mitgeteilt und sie ist soweit einvertstanden..!
    Was gibt es sonst noch zu beachten bei der Kündigung..?

    Mfg

    V.Gernovka

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    132
    Sehr geehrte Frau Gernovka,

    Sie sollten das Arbeitsverhältnis auf alle Fälle schriftlich kündigen, da das Arbeitsverhältnis ansonsten rechtlich weiterbesteht. Selbst wenn Sie sich mit Ihrer Arbeitgeberin einig sind, könnte es ansonsten sozialversicherungsrechtliche Probleme geben. Die Kündigung sollte mit der jeweiligen Kündigungsfrist erfolgen und muss von Ihnen nicht begründet werden. Sie sollten die Kündigung dann übergeben und sich eventuell eine Kopie gegenzeichnen lassen.

    Sie können das Arbeitsverhältnis aber auch einvernehmlich aufheben, d.h. Sie stellen fest, dass das Arbeitsverhältnis zum z.B. 31.3.11 beendet ist und unterschreiben dies zusammen mit Ihrer Arbeitgeberin.

    Wenn bis zum Anschlußarbeitsverhältnis noch ein Zeitraum zu überbrücken wäre, sollten Sie sich unbedingt bei der Agentur für Arbeit melden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    09.03.2011
    Beiträge
    15
    Hallo!

    Ich habe auch eine Frage zum Thema Kündigung.

    Aktuell stehe ich vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages als Pharmaziepraktikantin. Beim Durchlesen des Vertrags bin ich jedoch an einer Stelle stutzig geworden.

    In meinem Vertrag heißt es, dass die Probezeit 2 Monate beträgt. Innerhalb dieser Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen von jedem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt werden.

    Weiter heißt es dann, dass „nach der Probezeit das Ausbildungsverhältnis nur
    1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist oder
    2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen“ gekündigt werden kann.

    Was mich nur Aufmerksam macht ist die Sache, dass der Chef/die Chefin nach der Probezeit weiterhin fristlos kündigen könnte…aber für eine evtl. Kündigung meinerseits eine Frist von 4 Wochen besteht. Müsste der Arbeitgeber nicht auch nach der Probezeit eine Kündigungsfrist einhalten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!!

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    132
    Hallo,

    die aufgeführte Passage entpricht der Regelung im Berufsbildungsgesetz, das auch auf Pharmaziepraktikantenverträge anwendbar ist. In Ausbildungsverträgen gilt die Besonderheit, dass in der Probezeit eine Kündigung ohne Frist möglich ist. Nach der Probezeit soll gar nicht mehr gekündigt werden können, so dass die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.

    Kündigen können beide Seiten dann nur noch fristlos, aber nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (schwere Pflichtverletzungen, keine Gehaltszahlungen durch den Arbeitgeber etc). Als weitere Ausnahme kann der Praktikant mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben und eine andere Berufsausbildung beginnen möchte.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •