Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: die empfohlene Aufbrauchfrist

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    26.02.2014
    Beiträge
    2

    die empfohlene Aufbrauchfrist

    Berücksichtigt die Aufbrauchfrist, die am Ende des Plausicheck empfohlen wird, bereits die Oxidationsempfindlichkeit oder andere laut Plausicheck zu berücksichtigende Instabilitäten, oder muss diese am Ende des Plausichecks entsprechend noch durch den Apotheker angepasst werden?
    Oder anders formuliert: bezieht sich die empfohlene Aufbrauchfrist nur auf die entsprechende Grundlage und Darreichungsform oder auf die komplette Zusammensetzung der jeweiligen geprüften Rezeptur?

    Viele Grüße aus dem Harz,
    Luisa Janssen

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Susanne Ulmer
    Registriert seit
    29.01.2011
    Beiträge
    424
    Guten Morgen Frau Jansen,

    die Aufbrauchfrist ist, wie auch im Ergebnis beschrieben, ein rein theoretischer Wert, der sich an den "Tabellen für die Rezeptur" orientiert. Stoffspezifische Eigenschaften werden hier nicht berücksichtigt.
    Wie Sie richtig geschrieben haben, sollte der Apotheker die vorgeschlagene Aufbrauchfrist überprüfen und ggf anpassen. Die Änderung kann man dann im Feld "geänderte Aufbrauchfrist" eintragen.

    Wir sind auch dabei stoffspezifischere Angaben bei der Aufbrauchfrist einzubauen und dann steht bei der Aufbrauchfrist z.B. dabei "Aufbrauchfrist geprüft". Aber auch hier haben Sie natürlich noch die Möglichkeit eine Änderung vorzunehmen.


    Beste Grüße zurück in den Harz,
    Susanne Funke
    Susanne Ulmer, Apothekerin bei pharma4u.
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •