Ist es verpflichtend Arzneimittelpackungen mit einem Apothekenetikett zu versehen?
Konnte leider nur Angaben über Rezepturarzneimittel finden.
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.
Ist es verpflichtend Arzneimittelpackungen mit einem Apothekenetikett zu versehen?
Konnte leider nur Angaben über Rezepturarzneimittel finden.
Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.
Hallo.
Nein, solange es sich um Fertigarzneimittel (FAM) handelt! Richtig, in der Apotheke hergestellte Rezeptur-Arzneimittel müssen auf dem Etikett den Namen derApotheke tragen.
Aber auch beim sogenannten auseinzeln, also bei der Abgabe von Arzneimitteln, die Teilmengen von FAM sind. Diese müssen nach § 14 ApBetrO u.a. mit demNamen und der Anschrift der Apotheke gekennzeichnet werden.
Beste Grüße.
Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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