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Thema: Apothekenetikett auf Arzneimitteln

  1. #1
    Premium-User
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    Apothekenetikett auf Arzneimitteln

    Ist es verpflichtend Arzneimittelpackungen mit einem Apothekenetikett zu versehen?
    Konnte leider nur Angaben über Rezepturarzneimittel finden.
    Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo.
    Nein, solange es sich um Fertigarzneimittel (FAM) handelt! Richtig, in der Apotheke hergestellte Rezeptur-Arzneimittel müssen auf dem Etikett den Namen derApotheke tragen.
    Aber auch beim sogenannten auseinzeln, also bei der Abgabe von Arzneimitteln, die Teilmengen von FAM sind. Diese müssen nach § 14 ApBetrO u.a. mit demNamen und der Anschrift der Apotheke gekennzeichnet werden.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort!

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