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Thema: Iodoformether

  1. #1
    Premium-User Avatar von Elisabeth Weiß
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    18

    Iodoformether

    Hallo,

    wir hatten gerade eine Anfrage von einer Kundin nach Jodoformether 5% für ihr Pferd das Strahlenfäule hat.

    Nun hab ich in einigen Foren die wildesten Theorien gelesen, aber keine Herstellungsanweisung gefunden. Muss ich das einfach auflösen?

    Außerdem hab ich gelesen, dass einige Apotheken es nicht abgeben würden, wegen der Gefahrstoffverordnung.
    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Viele Grüße
    Elisabeth Weiß

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Das Thema ist schon vor einigen Jahren hier sehr ausführlich besprochen und diskutiert worden. Am Sachverhalt hat sich nichts geändert.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Weiß,

    Über die Sufu im Forum finden Sie weitere Threads zu Ihrem Thema.

    Gerne gebe ich Ihnen hier die links zu den älteren Diskussionen, die für Sie sicher interessant sind:
    https://www.pharma4u.de/forum/showth...=Iodoformether
    https://www.pharma4u.de/forum/showth...=Iodoformether
    https://www.pharma4u.de/forum/showth...=Iodoformether
    https://www.pharma4u.de/forum/showth...=Iodoformether
    https://www.pharma4u.de/forum/showth...=Iodoformether

    Wenn weiterhin Fragen zur Herstellung auftauchen, empfehle ich Ihnen, die Frage an die Kollegen im Bereich "Rezeptur" zu stellen:
    https://www.pharma4u.de/forum/forumd...Rezeptur-Forum

    Beste Grüße.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Premium-User
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    1
    Sehr geehrte Kollegen und Kompetenzmanager,

    wie ist es jetzt mit der Abgabe von Jodoformäther. Im Netz und auch hier im Forum treten doch widersprüchliche Aussagen dazu auf, ob man bei der Abgabe zur Behandlung der Strahlfäule beim Pferd ein Privatrezept braucht oder nicht??? Auch auf einer Kammerfortbildung wurde vor wenigen Wochen kommuniziert, dass ein Rezept nötig sei. Wer hilft durch das Paragraphen Wirrwar und macht mal ein klare definitive Aussage dazu????

    Viele Dank dafür ...

    Ralph Ehlers

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Meiner Ansicht nach ist ein Rezept erforderlich, wenn eine Verwendung als Medikament vorliegt. Ich beurteile die Situation aber zuerst einmal gefahrstofftechnisch, erst danach apothekenrechtlich.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  6. #6
    Hallo,

    bisher habe ich noch in keiner, der von mir zu überwachenden Apotheke festgestellt, dass dort Iodoformether hergestellt wurde. Ein oder zwei mal hatte ich bisher eine Anfrage dazu. Scheint aber ja immer mal wieder vorzukommen.
    1. In der Anlage der AMVV ist Iodoform nicht aufgeführt. Der Stoff unterliegt also nicht der Verschreibungspflicht.
    2. Eine Nachfrage bei den Amtsveterinären führt zu folgender Erkenntnis: Der Apotheker darf es herstellen und abgeben. Es wird bei dieser Indikation noch immer eingesetzt.
    Es soll jedoch wirksamere Mittel geben - dies ist jedoch nicht Gegenstand der Diskussion.

    Ich wünsche allen einen guten Rutsch ins Jahr 2018 und verbleibe

    mit den besten Grüßen

    H.-U. Thielmann

  7. #7
    Hallo liebe Diskutanten,

    Herr Dr. Ravati hat mir den freundlichen Hinweis gegeben, dass hinsichtlich der Herstellung und Abgabe von Rezepturen für Tiere (insbesondere Lebensmittel liefernde Tiere) unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Thematik bestehen.
    Insbesondere verweist Dr. Ravati auf die "FAQ Tierarzneimittel" der Landesapothekerkammer Bayern. Unter Punkt 6. wird darin zur Herstellung von Rezepturen für Tiere verwiesen.
    Ich gebe den Hinweis von Dr. Ravati an dieser Stelle gerne weiter.

    Beste Grüße aus dem Rheinland

    H.-U. Thielmann

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