Mit welcher PZN wird Opiumtinktur 40g richtig taxiert? Bei 09999011 als Rezeptur ist nicht ersichtlich dass es sich um ein BTM handelt.Werden die Preise nach Hilfstaxe errechnet ?
Mit welcher PZN wird Opiumtinktur 40g richtig taxiert? Bei 09999011 als Rezeptur ist nicht ersichtlich dass es sich um ein BTM handelt.Werden die Preise nach Hilfstaxe errechnet ?
Geändert von Tanja Weber (18.06.2016 um 13:05 Uhr)
Hallo Frau Weber,
Tinctura Opii normata ist in der Hilfstaxe aufgeführt und muss nach dieser berechnet werden. Die richtige Taxierung ist mit PZN 09999011 für Rezepturen. Da aber nur eine PZN für die Abrechnung von Rezepturen definiert ist, müssen sie mal schauen, ob ihre Software im Rezepturenprogramm eine Möglichkeit bietet, Rezepturen als verschreibungspflichtig und als BtM zu kennzeichnen. Damit müssten dann bei der Abrechnung an der Kasse die korrekten Abläufe fürs Rezept erfolgen (wie etwa die automatische BtM- Gebühr).
MfG
Elke Schröder
Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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Hallo zusammen,
bin gerade über diesen ein Jahr alten Thread gestolpert und aktualisiere hiermit folgendes:
Die Abfüllung der Opium-Tinktur wird nun mit der Sonder-PZN 06460702 taxiert.
Die BtM-Gebühr in Höhe von 2.91€ taxieren Sie (bei pharmatechnik) zusätzlich.
Beste Grüße
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
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Hallo Frau Noah,
danke für die Info. Wir hatten bisher immer die Rezeptur- PZN genutzt.
Die BTM- Gebühr- PZN müssen wir auch selbst hinzufügen (ASYS).
Schönes Wochenende,
C. Stackmann
offtopic:
Herr Stackmann, Sie können im Misce-Bereich, wenn Sie eine Rezeptur speichern, irgendwo einen Haken für BtM setzen, dann wird bei Übernahme in den Kassenbildschirm automatisch die BtM-Zuschlag-Zeile hinzugefügt.
Vielleicht kann man auch der Sonder-PZN ein BtM-Kennzeichen geben?
Schönes Wochenende allerseits!
Isoprop
Moin Isoprop,
das werde ich die Tage mal durchprobieren.
Schönen Abend noch,
C. Stackmann
Hallo Herr Stackmann,
sollte mich wundern, wenn das geht, denn die Sonder-PZN 06460702 ist allgemein für unverarbeitet Abgaben eingeführt worden, also auch für nicht BtM.
MfG
Elke Schröder
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Achso... Nee, dann ist das tatsächlich unwahrscheinlich. Irgendiwe klang das so, als wenn das eine Sonder-PZN speziell für die Abgabe von Opiumtinktur ist.
Dann bliebe noch die Möglichkeit, in dem vom Rezepturprogramm (mit BtM-Häkchen) erstellten "RZP:..."-Artikel, zu hinterlegen, dass statt der Rezeptur-PZN die Abfüll-PZN aufs Rezept gedruckt werden soll.
Wie immer bei Asys gilt auch hier: Es geht alles irgendwie - nur eine Aufwand-Nutzen-Frage... ;-)
Lg
Isoprop
Hallo zusammen,
jetzt bin ich verwirrt. Bisher haben wir für Opiumtinktur die "normale" Rezeptur- PZN genutzt.
Also die "0999011". Das war auch immer ok.
Muss ich nun die 06460702 verwenden? Oder bleibt es "beim Alten"?
Gruß,
C. Stackmann
Hallo zusammen,
vor kurzem ist mit der neuesten Änderung der technischen Anlage 1 (vom 3.7.2017) neben den PZN für Cannabis-Zubereitungen auch eine neue Sonder-PZN für die unverarbeitete Abgabe von Rezepturen eingeführt worden. Also alle Rezepturen, die nur "abgefüllt" werden sind ab diesem Datum nicht mehr mit 0999011 zu bedrucken, sondern mit PZN 06460702.
Bei Pharmatechnik erfolgt dies automatisch, wenn in der Rezeptur als Arbeitskategorie "unverarbeitete Abgabe" für die Rezeptur gewählt wird. Ich denke, das haben auch andere Softwarehäuser umgesetzt.
Einzig die Kennzeichnung, dass die Rezeptur ein BtM ist, müsste für die automatische Übernahme der BtM- Gebühr bei der Opiumtinktur gesetzt werden.
==> Für die Abfüllung von Tinct. Opii auf GKV Rezept muss seit Juli PZN 06460702 genommen werden.
Viele Grüße
Elke Schröder
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