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Thema: Was darf der Apotheker als erste Hilfe

  1. #1
    Premium-User
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    Frage Was darf der Apotheker als erste Hilfe

    Ein Diabetiker (von uns bekannt ) kollabiert in der Apotheke ? Was machen Sie ?
    Die Antwort lautet : Glucose peroral abgeben . ( Trauben Zucker ) .
    Also darf der Apotheker sowas machen .
    Andere Situation . Wenn ein Patient in Seiner Tasche Adrenalin pen hat , und leidet vor uns in der Apotheke unter schlimmesfall , durfen wir das Pen von Tasche rausholen und Adrenalin Applizieren.
    Ich komme nicht zu Recht .

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    444
    Hallo,

    ausführliche Informationen allgemein zu erster Hilfe finden Sie in folgendem Artikel:
    http://www.pharmazeutische-zeitung.d...x.php?id=59355

    Darin wird klargestellt, dass trotz der beruflichen Nähe als "Heilberufler" man per se keine spezifische Ausbildung zur Ersten Hilfe bekommen hat und man daher diesbezüglich als "medizinischer Laie" gilt.

    Zur Applikation von MEDIKAMENTEN heißt es weiter:
    "Medikamente verabreichen dürfen Ersthelfer prinzipiell nicht. Das gilt auch für Fälle, in denen etwa ein Kunde in der Apotheke einen Asthma- oder Angina-pecoris-Anfall erleidet. Dem Betroffenen darf lediglich sein Asthma- beziehungsweise Nitro-Spray gereicht werden, anwenden muss es der Patient selbst. Die einzige Ausnahme von dieser Regel bilden Adrenalin-Autoinjektoren, falls der Betroffene bei einer ana*phylaktischen Reaktion dazu selbst nicht mehr in der Lage ist."

    Viele Grüße,
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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