-
Tee
Hallo, Kann man Pfefferminztee auch als Lebensmittel verkaufen? wie sieht kennzeichnung dann aus?
-
Die Pflichten zur Kennzeichnung von Lebensmitteln richten sich nach der Europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Apotheken sollten daher bei Abgabe von Lebensmitteln prüfen, ob diese korrekt gekennzeichnet sind und müssen diese Angaben auch bei der eigenen Herstellung von Lebensmitteln mit angeben.
Dem Verkauf von Pfefferminztee als Lebensmittel in der Apotheke steht prinzipiell nichts entgegen.
Bei der Herstellung eines Lebensmittels in der Apotheke befindet man sich allerdings im recht komplizierten Lebensmittelrecht. Deswegen ist eine Anfertigung als Rezeptur/Defektur rechtlich sicherlich einfacher ...
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen