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Thema: rueckruf

  1. #1
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    rueckruf

    Es gibt bei mir den Rückruf von Sevredol und in diesem Fall welche Massnahmen soll ich fuehren?danke sehr

  2. #2
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    Schau mal in die PZ oder DAZ, da steht was passieren soll. Aus der BTM-Kartei trägst du die entsprechende Stückzahl dann aus mit dem Vermerk Rückruf

  3. #3
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    Danke sehr. Ich habe so verstanden. Ich gilt in diesem Fall als Abgebender und Hersteller ist Empfaenger und alle Abgabebelegverfahren ich meine 4 formuler soll ich durchfuehren und Abgabemeldung schicke ich zu BfArM. RICHTIG

  4. #4
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    Soll ich auch meine Kartei korrigieren.

  5. #5
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    Aber diese gehort zu Vernichtung was ich im DAZ gefunden habe und in diesem fall brauche ich keine Abgabebelegverfahrem zu ausfuellen. richtig?

    Bitte retournieren Sie die verfallenen Präparate ausschließlich an den pharmazeutischen Großhandel, bei dem Sie die Ware bezogen haben!

    BtM-Vernichtung: Bitte vernichten Sie das Betäubungsmittel gemäß den Richtlinien des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und senden leere Blister mit Schachtel an Ihren pharmazeutischen Großhandel!

  6. #6
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    Hallo,

    sie müssen unterscheiden. Entweder...
    a) Sie senden das BTM-haltige FAM zurück (an GH oder PU). Dann machen SIE das (4-teilige) Abgabebelegverfahren / ODER:
    b) Sie vernichten in der Apotheke das ganze AM oder nur den INHALT. Dann protokollieren Sie mit 2 Zeugen (wie immer). Und können das BtM-freie(!) Verpackungsmaterial
    (ggf. inkl. Blister) OHNE Abgabebelegverfarhen zurücksenden, da es ja jetzt KEIN BtM mehr enthalten ist.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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