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Thema: BtM-Rezept: Postfach statt Adresse?

  1. #1
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    BtM-Rezept: Postfach statt Adresse?

    Guten Tag,

    wir haben Rezepte eines Patienten erhalten, der neu von einem von uns belieferten Pflegedienst versorgt wird.
    Bei allen Rezepten ist statt der Adresse lediglich ein Postfach mit PLZ und Ort angegeben.
    Dies sorgt gerade bei den beiden BtM-Rezepten für Unsicherheit bezüglich Retax und Einhaltung der BtMVV, da laut §9 BtMVV ausschließlich von "Anschrift des Patienen" die Rede ist.
    Nach Aussage der Arztpraxis hat der Patient das Postfach auf der eGK so hinterlegen lassen, die Krankenkasse scheint also darüber im Bilde zu sein. Ob dies vor Retax bewahrt steht natürlich in den Sternen, uns ist es aber wichtig, auf jeden Fall den Anforderungen der BtMVV zu entsprechen.
    Vielleicht hat ja jemand schon mal so einen Fall gehabt und kann uns helfen.
    Vielen Dank im Vorraus!
    Grüße
    Geändert von Jürgen Erlemann (20.05.2016 um 08:02 Uhr)

  2. #2
    Premium-User Avatar von Dr. Alexander Peters
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    Hallo Herr Erlemann,

    das wäre mir persönlich zu riskant. Das Postfach stellt auch keine ladungsfähige Anschrift bspw. für Klagezustellungen dar (vgl. BVerwG, NJW 1999, 2608).Hier würde ich daher auf der Wohnanschrift bestehen und andernfalls nicht abgeben.

    Viele Grüße
    Dr. Th. Alexander Peters

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    ..das sehe ich auch so..
    Tipp: fragen Sie mal bei der Bundesopiumstelle an, ob die einen Verstoß gegen die Forderungen der BtMVV sehen (am besten schriftlich). Das könnten Sie dann bei SGBV-Retax in den Widerspruch einfügen.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  4. #4
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    Guten Tag.
    Wir danken Ihnen vielmals für den Rat.
    Wir konnten der Praxis bzw. dem verschreibendem Arzt klar machen, dass die Angabe des Postfaches problematisch sei,
    woraufhin die BtM-Rezepte korrigiert wurden.
    Somit ist uns die Anfrage an das BfArM erspart geblieben.
    Viele Grüße

  5. #5
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    Hallo.

    Wie verhält es sich, wenn der Arzt seine Adresse nur mit Postfach angegeben hat? Wir haben gerade diesen Fall, dass auf dem BtM-Rezept nur das Postfach und nicht die Straße angegeben ist.

    Viele Grüße.

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Kunze,
    genau darum ging es in diesem Thread!
    Bitte erneut lesen

    Beste Grüße.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  7. #7
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    Hallo allerseits,

    in der Ausgangsfrage geht um die Anschrift des Patienten, die Frage von Frau Kunze bezieht sich auf die Anschrift des Arztes.
    Ich denke, das Problem ist das gleiche, aber die Lösung einfacher: "Ladungsfähige Anschrift laut Rücksprache ergänzt". Bei dauerhafter Renitenz vielleicht mal mit der KV reden.

    Viele Grüße
    Isoprop

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