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Thema: Steuerklärung im praktischen Jahr

  1. #1
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    Frage Steuerklärung im praktischen Jahr

    Ist eine Steuererklärung während des PJ's sinnvoll?

    Kann ich zB wenn ich 6 Monate des PJs im Ausland absolviert habe, die Kosten (Reisekosten, Zinsen für Kredite, Unterhaltskosten...)
    als Werbekosten absetzen- als Verlustvortrag für die Zeit nach dem dritten Stex?
    gilt das 2. Stex dann als erste Berufsausbildung..?

  2. #2
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    Hallo Leni,

    ein Steuerexperte bin ich nicht...

    Bisher war es noch unklar, ob Kosten für die erste Berufsausbildung als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Für eine zweite Berufsausbildung war es in jedem Falle möglich die Kosten einer Berufsausbildung als Werbungskosten anzusetzen. Der Bundesfinanzhof entschied am 17. Juli 2014 zugunsten der Studenten, d.h. das Werbungskosten für ein Erststudium steuerlich geltend gemacht werden können. Siehe auch hier: http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...usbildung.html

    Steuerexperten raten daher generell die Kosten des Studiums als Werbungskosten geltend zu machen, d.h. auch für die vergangenen Studienjahre einen Verlustvortrag zu machen mit Hilfe der angefallenen Werbungskosten fürs Studium (Studiengebühren, Literatur, evtl. Miete bei Zweitwohnung, ...), damit spart man dann Geld bei der ersten "richtigen" Steuererklärung.

    Ich hatte dies damals so (Verlustvortrag + Werbungskosten fürs Studium alle Studienjahre) gemacht und es wurde vom Finanzamt anerkannt.

    Liebe Grüße, J.B.
    Geändert von Jonathan Böhm (23.05.2016 um 20:54 Uhr)

  3. #3
    Premium-User Avatar von Fahim Aziz
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    Hallo Leni, eine Steuererklärung ist nur dann sinnvoll, wenn du auch Lohnsteuer zahlen musstest, das ist aber bei 880 € Brutto Gehalt nicht gegeben.
    Aus diesem Grund macht eine Steuererklärung kein Sinn, es sei denn dein Gehalt ist übertariflich.

    Gruß Fahim

  4. #4
    Premium-User Avatar von Oliver Ehmer
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    Das Studium über Werbungskosten etc geltend zu machen macht meines Wissens nach für pharmaziestudenten keinen Sinn, es sei denn du kommst weit über die freibetrags grenze im ersten Jahr nach dem Studium. Wenn du Werbungskosten geltend machst bist du gezwungen im nächsten Jahr wieder eine Steuererklärung zu machen und die Werbungskosten etc die sich angehäuft haben werden dann mit jeglichem Einkommen verrechnet. Auch wenn es unter der freibetragsgrenze liegt.

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