Hallo,
wir haben eine Frage zur Z-Verordnung:
Also wir haben das so verstanden, dass für einen Patienten, der normalerweise unter Sichtbezug seine Substitutionsmittel einnimmt, der Arzt die Möglichkeit hat, ihm für bis zu zwei Tagen sein MIttel zur eigenverantwortlichen Einnahme verschreiben kann.
Dazu hatten wir ein Bsp. in unserem Unterricht:
und da haben wir besprochen, dass wir, wenn wir ein Rezept zur Substitution über zwei Tage erhalten würden (in Prüfung), nachfragen sollen, auf welchem Wege (also ob vom Arzt oder vom Patient) es zu uns gekommen ist.
Wenn vom Arzt, dann müsste ein "S" und ein "Z" drauf, weil Patient eigentlich unter Sichtbezug.
Wenn vom Patient nur ein "S", weil Take-home -Patient.
Für uns hat das auch Sinn gemacht, bis wir im Prüfungstrainer gelesen haben: "Substitutionsrezept, das dem Patienten vom Arzt ausgehändigt wird für bis zu zwei Tage".
Das hat uns verwirrt, weil dann hätten wir gedacht, dass nur ein "S" drauf sein müsste.
Was ist nun richtig?
Vielen Dank im Voraus!
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