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Thema: Jodoformether

  1. #1
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    Cool Jodoformether

    Kollegen der Umgebung unserer Apo stellen (auch auf Rezept) keinen Jodoformether mehr her.

    Wir hatten es bei uns seit mehreren Jahren so gehalten, dass ohne Verodnung des Tierarztes keine Herstellung erfolgt (Sachkunde des Arztes, der nur verordnet, wenn er keine Alternatíve dazu hat) und haben im Zuge der Gefährdungsbeurteilung die Herstellung
    folgendermassen abgeändert:.

    1.Der Abholende bekommt von uns oder dem Tierarzt eine Sicherheitsbelehrung.(Nicht in geschlossenen Räumen, immer schnell wieder
    zudrehen, keine Feuerquelle anzünden, Lagerung kühl und trocken usw.)
    2. Abwiegen nur vom Jodoform und den Ether giessen wir auf Milliliter zügig unter dem Abzug auf. Dann ist bei der Herstellung die Belastung für Mitarbeiter und Raumluft möglichst gering. G auf ml ist zwar nicht richtig, aber aufgrund der Flüchtigkeit des Ethers ist beim
    Anwenden ja schnell die Konzentration nicht mehr genau und kommt so nicht auf das Pferd
    Das haben wir dann in der Plausibilität und der Herstellungsanweisung notiert.
    3. die Flasche wird mit den entsprechenden Gefahrenhinweisen gekennzeichnet.

    So können wir das ganze doch noch herstellen und abgeben. Oder hat sich da im Status etwas geändert?
    MFG Monika Steinbeck

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo Frau Steinbeck,

    die Abgabe von Iodoformether ist nicht grundsätzlich verboten. Es ist richtig , dass Sie den Iodoformether nur auf tierärztliche Verschreibung abgeben. Das Problem bei Tierarzneimitteln besteht darin, dass die Rezeptur erst dann infrage kommt, wenn es keinerlei geeignete Fertigpräparate gibt. Das betrifft nicht nur wirkstoffgleiche Präparate, sondern auch solche mit gleicher Indikation, aber anderem Wirkstoff. Deshalb ist es z. B. nicht einfach, die Herstellung einer Iodoform-Rezeptur zu begründen, wenn Antiseptika z. B. mit PVP-Iod für den tierärztlichen Bedarf im Handel sind, die ausdrücklich für die Behandlung der Strahlfäule zugelassen sind. Die Anwendung ist streng genommen nur dann zulässig, wenn die Fertigpräparate nicht wirksam sind. Der veterinärmedizinische Informationsdienst Vetidata teilte uns mit, dass es im Krankheitsverlauf der Strahlfäule Stadien gibt, die aufgrund der guten Penetration und austrocknenden Wirkung des Iodoformethers vorzugsweise so behandelt werden, weil andere antiseptische Maßnahmen in dem Fall nicht erfolgreich sind. Die Anwendung ist im begründeten Fall also möglich. Man weist aber darauf hin, dass dies ausschließlich auf ärztliche Verordnung erfolgen darf, nicht auf Wunsch eines Kunden bzw. Pferdebesitzers, der keine Verordnung vorweisen kann. Die tierärztliche Verordnung ist also Voraussetzung für die Herstellung und Abgabe von Iodoformether.

    Iodoformether sollte mit der Konzentration 10 % (m/m) und nicht 0,1g/ml hergestellt werden, da die Löslichkeit des Iodoforms grenzwertig in diesem Bereich ist. Hinzukommt, dass sie die Lösugn auch nicht als 10 % deklarieren dürfen, wenn Sie sie mit einer abweichenden Konzentration herstellen. Die volumetrische Herstellung unter dem Abzug können Sie beibehalten, Sie müssten dann nur die Dichte des Ethers berücksichtigen.

    Die Kennzeichnung der Gefahren sollte bei Rezeptur- und Defekturarzneimitteln nicht mehr nach CLP-Verordnung erfolgen. Trotzdem ist natürlich auf die Feuergefährlichkeit hinzuweisen, z. B. "Brennbare Lösung. Die Flasche fest verschlossen halten." Gefahrensymbole sollen nicht mehr verwendet werden.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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  3. #3
    Premium-User
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    Vielen Dank für die Antwort,
    wir haben bei 7% igem Jodoform keine Probleme und fast nur von einem Tierarzt Verordnungen. Der ist damit einverstanden, wenn wir 7 g auf 100 ml herstellen und so haben wir es auch gehandhabt. Das Etikett mit den Hinweisen und nicht dem Gefahrensymbol zu versehen, war uns irgendwo untergegangen, danke für den Hinweis.
    Schöne Pfingsten

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo Frau Steinbeck,

    bei der geringeren Konzentration kann das tatsächlich funktionieren. Wichtig ist, dass Sie auf dem Etikett den korrekten Gehalt deklarieren, also 7 g auf 100 ml und nicht 7 %. Dann ist das kein Problem.

    Viele Grüße
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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  5. #5
    Premium-User
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    Sehr geehrte Frau Dr. Melhorn,
    es ist uns nach langer Zeit mal wieder eine tierärztliche Verordnung über 10%igen Jodoformether ins Haus "geflattert". Da der hier vorhandene Beitrag zur Herstellung und Abgabe schon einige Jahre her ist, möchte ich gerne fragen, ob sich seither irgendetwas Grundlegendes geändert hat oder ob wir uns nach der von Ihnen am 13.05.2016 vorgeschlagenen Vorgehensweise immer noch richten können.
    Vielen Dank und ein schönes Wochenende
    Maja Scheffler

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