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Thema: Identitätsprüfung Wundbenzin

  1. #1
    Premium-User
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    Identitätsprüfung Wundbenzin

    Hallo,

    ist es nötig, dass die Apotheke bei Bezug von Wundbenzin DAB eine Identitätsprüfung des Stoffes durchführt bevor sie das Wundbenzin abgibt?
    Der Stoff wird eben nicht nur technisch verwendet, sondern am menschlichen Körper um Pflasterreste zu entfernen.

    Vielen Dank für die Hilfe.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    also wenn das Entfernen von Pflaster-Resten die Zweckbestimmung ist, dann müssen Sie dieses Benzin nicht als AM einstufen.
    Hier greift immer noch § 2 AMG und es braucht mind. "Präsentations-AM"-Status (einfach ausgedrückt zur Behandlung von Krankheiten zweckbestimmt) ODER "Funktions-AM"-Status (einfach ausgedrückt eine pharmakol. Wirkung)
    Wenn mit dem Wundbenzin wirklich Wunden behandelt würden, dann kann man das natürlich anders einstufen. Das liegt nun in IHRER Verantwortung als Apotheker die Zweckbestimmung einzuordnen.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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