Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Verschreibung öliger Dronabinol-Tropfen

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    01.02.2015
    Beiträge
    3

    Verschreibung öliger Dronabinol-Tropfen

    Guten Abend

    Unser Arzt hat die öligen Dronabinol-Tropfen folgendermaßen verordnet:

    "Dronabinol Trpf. 0,5% in Neutralöl 50g (entsprechend 250mg Dronabinol 250 mg) Dos.: 2x 5 Trpf. / Tag)"

    Nun ist ja die NRF-Rezeptur überarbeitet worden - weg von der massenbezogenen Konzentration hin zur volumenbezogenen Konzentration.

    Besteht bei der Rezeptur eine Retaxgefahr, wenn der Arzt es so "altertümlich" verschreibt?
    Sollten wir dem Arzt eine volumenbasierte Verordnung vorschlagen (z.B. 50ml) und die Dosis entsprechend anpassen (ml statt Tropfen)?
    Bionorica-ethics hat schon sehr gutes Infomaterial, aber eine Rest-Unsicherheit bleibt bei uns trotzdem noch zurück.

    Vielen Dank im Voraus für mögliche Antworten!
    Geändert von pharmamaja (21.04.2016 um 22:20 Uhr)

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
    Registriert seit
    05.01.2011
    Ort
    Hessen
    Beiträge
    1.732
    Hallo pharmamaja,

    entschuldigen Sie die lange Wartezeit.

    Soweit ich das in der DAC/NRF online-Version sehe, wird die Rezeptur zwar volumenbezogen dosiert (in Tropfenform oder in ml), jedoch massenbezogen hergestellt (vergleiche NRF 22.8).
    Insofern ist alles korrekt, wenn in der Einheit g verordnet wird.

    Obwohl es nicht in der Verordnung steht, dürfen Sie nötige Hilfsstoffe zufügen: hier ist die Palmitoylascorbinsäure nötig.

    Die verordnete Rezeptur ist, wenn ich keinen Denkfehler habe, deutlich geringer konzentriert als die NRF-Rezeptur. Dies ist jedoch ärztlich beabsichtigt?

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    01.02.2015
    Beiträge
    3
    Hallo Frau Noah,

    jetzt muss ich mich für die wirklich späte Antwort entschuldigen.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Sie haben mir dadurch sehr geholfen.

    Ja die geringe Dosierung ist ärztlich beabsichtigt. Wir haben das auch telefonisch abgeklärt.
    Ich habe dafür sämtliche Protokolle und Etiketten bereits angepasst und es scheint, als würde es den beiden Patienten ausreichen.
    Die Sets für die Herstellung enthalten z.T. schon fertige Palmitoylascorbinsäurehaltige Mittelkettige Triglyceride wodurch der zeitliche Aufwand deutlich verringert ist. Ich kann diese Sets nur weiter empfehlen.


    Viele Grüße,
    pharmamaja

  4. #4
    Premium-User
    Registriert seit
    13.07.2015
    Beiträge
    29
    Hallo!

    Ich habe dazu auch noch einmal eine Frage:
    Wie ist das mit dem Rezeptur-Etikett? Ist es zwingend notwendig, die Menge von Dronabinol pro Tropfen anzugeben? Die Dosierung auf dem Rezept lautet: 2x täglich 2 Tropfen.

    Würde es trotzdem reichen, wenn auf dem Etikett "1ml enthält 25mg Dronabinol" stehen würde?
    Es ist nämlich nicht einfach, zu ermitteln, wieviel Dronabinol in einem Tropfen ist. Wir haben das Fagron-Set verwendet.

    Vielen Dank im Voraus!

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
    Registriert seit
    22.12.2016
    Beiträge
    260
    Hallo,

    wenn Sie einen Blick in die Vorschrift 22.8 des DAC/NRF werfen, sehen Sie ,dass das NRF eine Angabe der Dosis pro Tropfen fordert. Dort steht zum Einen: "Die Tropfen werden vorzugsweise volumetrisch dosiert. Die Dosierung nach Tropfenzahl ist im Einzelfall alternativ möglich. Dabei ist die der Einzeldosis Dronabinol entsprechende Tropfenzahl von der Tropfeinrichtung abhängig und experimentell zu ermitteln". Dies wird weiter unten im Text nochmal genauer erläutert und auch auf was bei der Auswahl des Tropfers geachtet werden muss. Was in dem Set von Fagron enthalten ist, weiß ich leider nicht.
    In jedem Fall sollte die Menge pro Tropfen (auch gem. NRF) auf das Etikett.

    Beste Grüße
    Christina Herrmann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •