Hallo Herr Mayer,

maßgeblich ist § 4 Abs. 2 d Satz 2 ApBetrO
"Es muss eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein."

Die ApBetrO fordert ja zunächst keine Dokumentation und somit keine Art der Dokumentation.

Gleichwohl sollte der Apothekenleiter in der Lage sein, nachvollziehbar darzulegen, dass die max. Temperaturen an den verschiedenen Lagerorten in der Apotheke 24,9 Grad bzw. 8 Grad zu keinem Zeitpunkt überschritten wurden.
Soweit Sie in Ihrem Fall mit Loggern arbeiten, könnten Sie im Fall einer Revision der Apotheke die EDV-Doku. ad hoc in gewünschter Form vorlegen.

Ich empfehle Ihnen jedoch, in kurzen Zeitabständen, z. B. nach den Wochenenden, zu überprüfen, ob die Lagertemperatur auch am Wochenende beispielsweise im Kühlschrank eingehalten wurde. Zu denken wäre da evtl. an Stromausfälle.

Ein Problem, auf das ich ab und an stoße, ist der Umstand, dass Klimageräte nicht automatisch anfahren, sondern per Hand gesteuert werden müssen.
Dies kann an heißen Tagen im Sommer dazu führen, dass an Wochenenden die Temperaturen in der Apothekenräumen erheblich ansteigen, ohne dass dies bemerkt wird. Der Apothekenleiter muss grundsätzlich auch solche Zeiten berücksichtigen.

Abschließend muss ich feststellen, dass eine übersichtliche Grafik mit den gemessenen Temperaturen an den verschiedenen Logger-Standorten einen guten Eindruck macht und man damit bei Prüfern punkten kann.

Beste Grüße

H.-U. Thielmann