Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Ich arbeite 30 Stunden pro Woche und muss im Monat folglich auf 130 Stunden kommen.
An Feiertagen habe ich mir bisher immer 5 Stunden berechnet, da mein Arbeitsplan wöchentlich wechselt.
(30 Stunden pro Woche geteilt durch 6 Arbeitstage)
Meine Chefin meinte jetzt, dass ich mir nur 4 Stunden pro Feiertag berechnen dürfte. (Die Logik dahinter konnte
sie mir allerdings nicht erklären...)
Wir haben an Karfreitag Notdienst und da werde ich von 9-13 Uhr einspringen. Hier soll ich mir nun 4 Stunden notieren, die
nach der Aussage meiner Chefin auch nicht anders vergütet werden. Im Klartext heißt das also: Wenn ich in den 4 Stunden Zuhause
bleiben und Tee trinken würde, könnte ich mir nach ihrer Auffassung ebenfalls 4 Stunden berechnen und bekäme das gleiche Geld.
Das kann doch nicht rechtens sein. Oder was genau schreibt der Tarifvertrag hier vor?
Ich freue mich über Licht im Dunkeln... ;-)
Vielen Dank im Voraus!
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