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Thema: Stundenberechnung an Feiertagen

  1. #1
    Premium-User
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    Stundenberechnung an Feiertagen

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem:
    Ich arbeite 30 Stunden pro Woche und muss im Monat folglich auf 130 Stunden kommen.
    An Feiertagen habe ich mir bisher immer 5 Stunden berechnet, da mein Arbeitsplan wöchentlich wechselt.
    (30 Stunden pro Woche geteilt durch 6 Arbeitstage)

    Meine Chefin meinte jetzt, dass ich mir nur 4 Stunden pro Feiertag berechnen dürfte. (Die Logik dahinter konnte
    sie mir allerdings nicht erklären...)
    Wir haben an Karfreitag Notdienst und da werde ich von 9-13 Uhr einspringen. Hier soll ich mir nun 4 Stunden notieren, die
    nach der Aussage meiner Chefin auch nicht anders vergütet werden. Im Klartext heißt das also: Wenn ich in den 4 Stunden Zuhause
    bleiben und Tee trinken würde, könnte ich mir nach ihrer Auffassung ebenfalls 4 Stunden berechnen und bekäme das gleiche Geld.
    Das kann doch nicht rechtens sein. Oder was genau schreibt der Tarifvertrag hier vor?
    Ich freue mich über Licht im Dunkeln... ;-)

    Vielen Dank im Voraus!

  2. #2
    Premium-User
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    Ein ähnliches Problem habe ich auch... z. B. am Feiertagsdonnerstag Anfang Mai! Donnerstags arbeite ich normalerweise 8,75Stunden -
    die ich ja auch bekäme, wenn ich zu Hause auf der Couch sitzen würde. So darf ich mir nur die tatsächlich in der Apotheke verbrachte
    Zeit aufschreiben (von 9 bis 18Uhr mit einer Notfallpraxis nebenan!!!) - ein Zuschlag stehe mir nicht zu da ich über 13% über Tarif verdienen
    würde und damit der Notdienst abgegolten sei! Megaunfair - oder einfach beim Vertrag aushandeln nicht gut genug aufgepasst

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo zusammen,
    entschuldigung für die verspätete Antwort. Zu Kotti: 130 Stunden ist nur der Durchschnitt pro Monat (30 Std./Woche x 52 Wochen/Jahr : 12 Monate). Tatsächlich kann die monatliche Arbeitszeit - je nach Anzahl der tatsächlichen Wochen und Tage - aber variieren. § 3 des BRTV sieht vor, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit um die Arbeitszeit, die an dem gesetzlichen Feiertag zu leisten wäre, verkürzt. Aufgrund Ihres wöchentlich wechselnden Arbeitsplans scheint für die Feiertage keine gesonderte Regelung zu existieren. Genaueres kann zum Sachverhalt - ohne einschlägige Unterlagen, wie Arbeitsvertrag, etc. - hier leider nicht gesagt werden. Ich empfehle Ihnen aber mit Ihrer Chefin eine schriftliche Vereinbarung zu schließen, in der geregelt ist, wie bei Feiertagen, Krankheit und Urlaub mit der gutzuschreibenden Arbeitszeit zu verfahren ist.

    Zu Frau Kiefer: Siehe § 3 des BRTV. Hier würden Sie sich sogar nur 8,75 Stunden aufschreiben dürfen. Mit einem 13%igen übertariflichen Gehalt ist der Notdienst leider bereits vergütet.

    Freundliche Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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