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Thema: Auflösung und Freisetzung

  1. #1
    Premium-User
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    Auflösung und Freisetzung

    Hallo,
    Was ist der Unterschied zwischen Auflösung und Freisetzung? Gibt es da einen? Muss ein Stoff sich erst lösen, bevor er freigesetzt werden kann oder kann er auch erst freigesetzt und dann gelöst werden?
    Ich stehe da gerade etwas auf dem Schlauch, ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Joachim Schäfer
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    Hallo! :-)

    Nein, das ist nicht dasselbe. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Prozesse, die aber parallel ablaufen können (daher vermutlich deine Verwirrung).

    Allgemein gesprochen:
    - Ein Arzneistoff wird aus einer Arzneiform freigesetzt, d.h. er ist vorher "darin eingeschlossen" und geht eben in einen freien Zustand über. Die Arzneiform kann dabei aufgelöst werden. Beispiel: Eine einfache Tablette, die geschluckt wird. Hier ist die Auflösung die Voraussetzung für die Freisetzung.
    - Es kann aber auch sein, dass der Arzneistoff die Arzneiform verlässt ohne dass sich letztere auflöst. Beispiel: Ein TTS, das auf die Haut aufgeklebt wird.

    Viele Grüße
    Geändert von Dr. Joachim Schäfer (15.03.2016 um 09:27 Uhr)
    Dr. Joachim Schäfer
    Ihr Experte im Forum AFL / Technologie
    Apotheker / Fachapotheker für pharmazeutische Technologie / Fachapotheker für Arzneimittelinformation
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  3. #3
    Premium-User
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    Ok, danke

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