Guten Morgen

Ich habe 2015 an Ravatiseminaren teilgenommen und gelesen, dass man diese in der Steuererklärung (bzw ich mache einen Verlustvortrag) absetzen kann, da es meine Zweiausbildung ist.
Nur bin ich mir nicht sicher, unter welchem Punkt. Ist Anlage N, Zeile 43 = Werbungkosten -> Fortbildungskosten richtig?
Und kann ich auch die Kosten für die Fahrt dorthin und das Hostel absetzen? Wenn ja: wo das? auch einfach bei Zeile 43 mit dazurechnen? oder in Zeile 49 ff unter Werbungskosten -> Auswärtstätigkeit?

Ich wäre so dankbar über eine kleine Hilfe