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Thema: Sprechstundenbedarf - gelten hier Rabattverträge und Import?

  1. #1
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    Sprechstundenbedarf - gelten hier Rabattverträge und Import?

    Hallo,
    wie ist das beim Taxieren von Sprechstundenbedarf? Hier gelten teilweise ja andere Regeln.
    1)
    Ich bin mir recht sicher, dass hier keine Rabattverträge beachtet werden müssen, richtig?

    2)
    Und wie ist das bei den Importen? Wenn ein Arzt z.B. Impfstoffe einer Importfirma aufschreibt und diese ist auch lieferbar, muss dann der Import abgegeben werden oder kann einfach das Original beliefert werden?

    Danke
    Beate Ulrichs
    Apothekerin

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    zu Punkt 2)
    Im Rahmenvertrag §5 steht: "Die Apotheken sind zur Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln [...] verpflichtet. Dies gilt nicht für Arzneimittel, die aufgrund von Sprechstundenbedarfsverordnungen an Vertragsärzte abgegeben werden."

    Damit ist der Fall klar - von Apothekenseite aus.

    Die Frage ist, ob das Budget des Arztes durch den höheren Preis des Originals stärker belastet wird. Da bin ich überfragt.

    Die gleiche Frage stellt sich mir auch bei den Rabattverträgen und ganz allgemein wenn es gar keine Rabattverträge gibt. Bisher habe ich mich darüber noch nicht informiert - würde mich aber interessieren und ich hoffe auf eine Antwort von Frau Schröder...!

    LG,
    OS

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,
    zu Punkt 1 kann ich auch nur sagen, dass das SGB V auf die Versorgung der Versicherten abzielt, so dass die Vereinbarungen des § 129 nicht für den Sprechstundenbedarf gelten. Dies ist übrigens auch die Auffassung der Kassenärztlichen Vereingung.
    Dem steht nun wieder das Wirtschaftlichkeitsgebot (wie Herr Scholle angemerkt hat) entgegen.

    Mit der Neuregelung des AMNOG ist Anfang des Jahres die Tür geöffnet worden, dass auch auf Sprechstundenbedarf die Rabattverträge zum Tragen kommen und zwar für die Impfstoffe. Wie den Pressemitteilungen zu entnehmen ist, sucht die AOK Rabattpartner für die Grippeimpfstoffe.
    Insofern kann man nur abwarten, ob nicht demnächst auch noch eine Änderung im Sprechstundenbereich auf die Apotheken zukommt.
    MfG
    Elke Schröder
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  4. #4
    Premium-User
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    Guten Morgen,
    vielen Dank schon einmal für die netten Anworten.

    Ganz konkreter Fall: Ein Import von z.B. Havrix-Großpackung ist namentlich verordnet. Diese wäre lieferbar, aber nicht an Lager; das Original hingegen haben wir da. Dann kann man das Rezept mit dem namentlich verordneten Import momentan einfach ohne Sonder-PZN mit dem Original bedrucken, richtig?

    Beate Ulrichs

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Zitat Zitat von Beate Ulrichs Beitrag anzeigen
    Ganz konkreter Fall: Ein Import von z.B. Havrix-Großpackung ist namentlich verordnet. Diese wäre lieferbar, aber nicht an Lager; das Original hingegen haben wir da. Dann kann man das Rezept mit dem namentlich verordneten Import momentan einfach ohne Sonder-PZN mit dem Original bedrucken, richtig?

    Beate Ulrichs
    Guten Morgen Frau Ulrichs,

    ich wäre hier dennoch vorsichtig, denn durch die konkrete Angabe der Importfirma durch den Arzt kann die Kasse natürlich argumentieren, dass sie als Apotheke hätten wirtschaftlich abgegen müssen (auch wenn die Importregelung sich nicht auf Sprechstundenbedarf bezieht). Eine Retaxation auf den Importpreis ist also nicht auszuschließen....
    Hier stehen leider Gesetzestexte und Praxis nicht immer in Einklang.
    Wie händeln dies die Anderen in der Praxis?

    MfG
    Elke Schröder
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  6. #6
    Premium-User
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    Sehr geehrte Frau Ulrichs,

    wenn kein Cito! oder sonstiges Merkmal dafür spricht wird die AOK auf der Abgabe des Importes bestehen,
    falls das Rezept geprüft wird....
    Sie müssen im Zweifelsfall nachweisen daß der Import über GH nicht lieferbar war.
    Eigene leidvolle Erfahrung !

    MfG

    G.Zück

  7. #7
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    Seid gestern haben wir ein neues "Problem". Beim Taxieren des Sprechstundenbedarfs von z.B. Vomex fragt das Kassenprogramm, ob man -da ein Festbetrag vorliege- den Eigenanteil der Praxis in Rechnung stellen will.
    Das hat das Awinta-Kassenprogramm bisher nicht gefragt und zudem ist noch ein Fehler im Programm, denn egal, ob man auf "ja" oder "nein" klickt, wird der Betrag dem Arzt in Rechnung gestellt.
    Ein Anruf beim Apothekerverband ergab, dass man durchaus bei gegebener Indikation (die die Apotheke aber nicht prüfen müsse) Vomex als Sprechstundenbedarf ohne Eigenanteil abgeben kann. Der Anruf bei Awinta hat mich verwirrt. Der Fehler bei der "ja" "nein" Auswahl sei bekannt und werde bei der nächsten Software-Einspielung behoben. Soweit so gut. Awinta meinte, die Praxis müsse trotzdem eventuell einen Eigenanteil bezahlen.

    Welche Erfahrungen haben Sie mit Vomex etc für Sprechstundenbedarf gemacht?
    Danke
    Beate Ulrichs

  8. #8
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Zitat Zitat von Beate Ulrichs Beitrag anzeigen
    Seid gestern haben wir ein neues "Problem". Beim Taxieren des Sprechstundenbedarfs von z.B. Vomex fragt das Kassenprogramm, ob man -da ein Festbetrag vorliege- den Eigenanteil der Praxis in Rechnung stellen will.
    Das hat das Awinta-Kassenprogramm bisher nicht gefragt und zudem ist noch ein Fehler im Programm, denn egal, ob man auf "ja" oder "nein" klickt, wird der Betrag dem Arzt in Rechnung gestellt.
    ....... Soweit so gut. Awinta meinte, die Praxis müsse trotzdem eventuell einen Eigenanteil bezahlen.

    Welche Erfahrungen haben Sie mit Vomex etc für Sprechstundenbedarf gemacht?
    Danke
    Beate Ulrichs
    Hallo Frau Ulrichs,

    auch mir ist bekannt, dass Festbeträge auch für Sprechstundenbedarf gelten. (In der Praxis werden jedoch die Mehrkosten von der Apotheke dem Arzt oft nicht in Rechnung gestellt.)
    Die Kassenärztlichen Vereinigungen berufen sich für die Anwendung dieser Regelung aus § 12 SGB V, in welchem das Wirtschaftlichkeitsgebot beschrieben ist. In Absatz 2 heißt es:
    "(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag."
    Dies bedeutet, dass auch nur der Festbetrag der Kasse in Rechnung gestellt werden darf, für die Mehrkosten kommt sie nicht auf. Bei einer Einzelverordnung werden diese dem Patienten in Rechnung gestellt. Wie Sie in Ihrer Apotheke nun beim Sprechstundenbedarf verfahren, hängt sicher auch davon ab, wie häufig eine solche Verordnung vorkommt.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  9. #9
    Premium-User
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    Hallo Frau Schröder,
    Zitat Zitat von Elke Schröder Beitrag anzeigen

    Mit der Neuregelung des AMNOG ist Anfang des Jahres die Tür geöffnet worden, dass auch auf Sprechstundenbedarf die Rabattverträge zum Tragen kommen und zwar für die Impfstoffe. Wie den Pressemitteilungen zu entnehmen ist, sucht die AOK Rabattpartner für die Grippeimpfstoffe.
    Wie sieht es diesbezüglich eigentlich aktuell aus? Gibt es da Rabattverträge?

    Dennis

  10. #10
    Premium-User
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    Guten Abend,

    mich würde auch interessieren ob schon Rabattverträge mit der AOK für die Grippeimpfungen bestehen. Einige Ärzte bestellen ja schon wieder fleißig.

    Viele Grüße, K. Stock

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