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Thema: Sprechstundenbedarf - gelten hier Rabattverträge und Import?

  1. #11
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    ich habe bisher keine Informationen, dass die AOK Rabattpartner gefunden hat. Ich habe nur auf der AOK Homepage gesehen, dass sie Ausschreibungen für 2012/2013 gestartet hat.
    Allerdings weiß ich, dass verschiedenen LAVs (u.a. glaube ich Bayern) für den Sprechstundenbedarf mit Grippeimpfstoffen Preise mit bestimmten Anbietern vereinbart haben.
    Auch wenn es Rabattpartner geben sollte, müsste das über ihren jeweiligen LAV angefragt werden können.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  2. #12
    Premium-User Avatar von dude
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    Wie man das Problem umgehen kann wegen Imort-Verordnungen und generell unklaren Verordnungen:
    Die Ärzte ein Quartal beliefern, dann Blanko-Rezepte anfordern und selbst draufschreiben, was man den Praxen geliefert hat. Lohnt sich natürlich nur, wenn Ärzte viel benötigen.

  3. #13
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    zur Info zum Thema Ausschreibung von Grippeimpfstoffen durch die Krankenkassen:
    Gganz aktuell ist in Bayern nun der Zuschlag für die Grippeimpfstoffe an Novartis gegangen. Hier hat sich also (nachdem die eingereichte Klage eines anderen Herstellers abgewiesen wurde) die Ausschreibung der Krankenkasse durchgesetzt.

    Viele Grüße
    ELke Schröder
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  4. #14
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Hallo, ich habe auch noch eine Frage zur Verordnung von Sprechstundenbedarf.

    Dürfen Nicht-Arzneimittel wie Chloraethyl Spray auf Sprechstundenbedarf verordnet und abgerechnet werden ?
    Es ist eine chirurgische Praxis, die dieses zur Betäubung einsetzt.

    Vielen Dank für die Antwort.

    Lg Alina

  5. #15
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Alina,

    was auf Sprechstundenvertrag abgegeben werden darf, ist in den entsprechenden Lieferverträgen für den Sprechstundenbedarf geregelt. Hier gibt es eine Anlage, in der bestimmte verordnungsfähige Mittel aufgelistet sind. Wenn sie diese Verträge nicht in der Apotheke haben, sollten sie beim Verband nachfragen (da es länderspezifische Unterschiede gibt). Oder hat jemand eine grundsätzliche Info zu Chloraethyl Spray?
    Ich habe z.B. für Hessen Folgendes gefunden:
    Sprechstundenbedarf (SSB) – Narkosemittel
    Artikel/Artikelgruppe Ergänzung/Begründung
    Anästhesiemittel topisch für Kinder Als Salbe, Pflaster oder Spray,
    z. B. Chloräthylspray zur Kältebetäubung
    begrenzt auf eine Flasche bzw. Packung pro Quartal.
    (geändert mit Wirkung vom 01.10.2012
    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  6. #16
    Premium-User Avatar von Alina Schmidt
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    Hallo, und danke für die Antwort. Ich habe mich an direkt an unseren Verband gewand und bekam dort die gleiche Auskunft. Haben sie vielleicht einen Link für mich unter dem ich die verordnungsfähigen Mittel für Hessen finden kann? Das wäre sehr hilfreich und bestimmt auch schneller, als die Telefonate mit dem Verband :-)

    Vielen Dank dafür.

    Alina Schmidt

  7. #17
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Alina,

    ein Link ist z.B. http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Ve...einbarung.html. In der Regel wird man fündig wenn man KV (für Kassenärztliche Vereinigung) und das Bundesland eingibt. Die Seiten sind meist nicht nur für Mitglieder zugänglich ( anders als die Seiten der LAV).

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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