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Thema: Abgabebegrenzung von bestimmten OTC`s

  1. #1
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    Abgabebegrenzung von bestimmten OTC`s

    Hallo,
    meine Frage: darf man 4 Packungen Formigran(je 2 Tbl.) an enen Kunden verkaufen?
    Ab 2 Tabletten ist es ja rezeptpflichtig.
    Ist es dann genauso, wie bei Paracetamol (max. 20 Tabletten)
    und Reactine duo (max. 6Tab.)?

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Eckert,
    Zitat Zitat von Lena Eckert Beitrag anzeigen
    Ist es dann genauso, wie bei Paracetamol (max. 20 Tabletten)
    und Reactine duo (max. 6Tab.)?
    Aus verschiedenen Gründen (z.B. irreversible Leberschädigung, Missbrauchspotentia...) wird die Menge, die maximal in einer Packung enthalten sein darf, gesetzlich beschränkt.

    Zitat Zitat von Lena Eckert Beitrag anzeigen
    darf man 4 Packungen Formigran(je 2 Tbl.) an einen Kunden verkaufen?
    Selbstverständlich dürfen Sie vier Packungen Formigran an einen Kunden verkaufen! Jedoch sollten Sie nicht versäumen, den Grund für diesen "Großeinkauf" zu erfragen. Mögliche Gründe könnten die Vorratshaltung oder das Mitbringen an Familie im Ausland sein. Vor allem bei letztgenanntem Grund sollte eine umfassende Beratung nicht fehlen, da nicht alle Arzneimittel, die für ihren Kunden geeignet sind, auch automatisch für dessen Familie geeignet sind.

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    das sehe ich genauso wie Frau Noah.

    Auf jeden Fall kommentieren und Hintergründe erfragen. WENN man Zweifel hat und z.B. Missbrauch vermutet, sollte man die Abgabe verweigern.

    Viele Grüße,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  4. #4
    Premium-User
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    Hallo,

    in Anbetracht der momentanen Paracetamoldebatte, stellt sich mir nun auch eine Frage.

    Eigentlich interpretiere ich die AM-Verschreibungsverordnung so, dass eine Packung maximal 10g enthalten darf, es aber nicht verboten ist mehrer Packungen a 10g an eine Person abzugeben (Hintergründe und Bedenken natürlich berücksichtig). In der DAZ 25 und nun auch 26 (S.27) heißt es, dass insgesamt nicht mehr als 10g abgegeben werden dürfen. Welche Interpretation ist denn nun die Richtige? Es ist irgendwie sehr verwirrend..

    LG

  5. #5
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo kawi,

    Zitat Zitat von kawi Beitrag anzeigen
    Eigentlich interpretiere ich die AM-Verschreibungsverordnung so, dass eine Packung maximal 10g enthalten darf, es aber nicht verboten ist mehrer Packungen a 10g an eine Person abzugeben (Hintergründe und Bedenken natürlich berücksichtig). In der DAZ 25 und nun auch 26 (S.27) heißt es, dass insgesamt nicht mehr als 10g abgegeben werden dürfen. Welche Interpretation ist denn nun die Richtige? Es ist irgendwie sehr verwirrend..
    Das ist wirklich verwirrend manchmal und müssten letztendlich die Gerichte entscheiden, denke ich. Habe bei der ersten Suche kein Urteil, welches sich damit beschäftigt hat, gefunden.

    Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man der Interpretation der DAZ folgen.

    Es ist wie so oft situationsbedingt und jedem selbst überlassen.
    Wenn wie beim Paracetamol der Grund für die Rx-Pflicht in der erhöhten Suizid-Rate aufgrund der leichten Verfügbarkeit von großen Mengen Tabletten liegt, sollte man sensibilisiert sein, wenn jemand nach vielen Packungen fragt. Dann nach dem Grund fragen, auf die Grenzen der Selbstmedikation hinweisen und bei Zweifeln Abgabe verweigern und auf professionelle Hilfe (Arzt/Seelsorge-Telefon) verweisen.

    Anderes Beispiel: Apotheke im Flughafen, Kundin fliegt in 90 min für ein halbes Jahr ins Ausland wandern. Hormonbedingt klagt sie regelmäßig über Migräne, mit dem Arzt hat sie bereits darüber gesprochen. Eine Tablette pro Monat reicht ihr und der Arzt hat ihr, um sein Budget zu schonen, die Zweierpackung Naratriptan empfohlen.
    In diesem Fall würde ich beispielsweise 3 Packungen abgeben...

    LG,
    OS
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
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  6. #6
    Premium-User
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    Hallo,

    ergänzend hierzu eine aktuelle Mitteilung der LAK Baden-Württemberg:

    http://www.lak-bw.de/artikel/aktuell...5BbackPid%5D=1

    http://www.lak-bw.de/infocenter/apot...mol.html#1861&

    Pikant : Paracetamol Tabletten werden für Apotheken-Sonderangebote immer noch eingesetzt,
    publikumswirksam hohe prozentuale Ersparnis bei sowieso niedrigem Preis.
    "Kaufen Sie viel, dann sparen Sie viel !" Abgabe nur in (haushaltsüblichen) Mengen ? Beschränkungen
    in der Abgabemenge bei Versandapotheken ?

    MfG

    G.Zück

  7. #7
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Lieber Herr Zück,

    vielen Dank für den verlinkten Artikel und die Bestätigung von "offizieller" Seite.

    Das sehe ich übrigens auch äußerst kritisch mit der Werbetrommel für PCM. Fehlt nur noch der Vergleich mit Bonbons...! Es ist immer noch ein Arzneimittel mit Risiken und Nebenwirkungen!

    Habe gerade bei einer großen Online-Apotheke 15 Packungen PCM in den Warenkorb gelegt. Bin dort nicht angemeldet, daher kann ich das Procedere nicht weiterführen. Bis dorthin kam aber noch nicht mal ein Hinweis.
    Weiß jemand, ob es eine Beschränkung bzw. einen Hinweis bei den Versandapotheken gibt?

    Anders war es bei einer anderen Versandapotheke (siehe Bild). Dort gibt es eine Beschränkung bis maximal 2 Packungen; dahinter stecken aber wohl eher wirtschaftliche Gründe des Anbieters (siehe Preis)!

    Kollegiale Grüße,
    OS
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  8. #8
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo,
    zu dem Problem, wie man mit offensichtlichem Arzneimittelmissbrauch in der Selbstmedikation umgehen kann, steht ein Artikel in der aktuellen DAZ . Hierbei geht es vor allem um die kommunikative Herangehensweise. http://www.deutsche-apotheker-zeitun.../29/45971.html (allerdings braucht man für die online-Version ein PassWord).


    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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