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Thema: Lagerung in "Feuerschränken"

  1. #1
    Premium-User
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    Lagerung in "Feuerschränken"

    Hallo pharma4u-Kompetenzforum,

    wo genau finde ich die rechtliche Grundlage für die Lagerung bestimmter Stoffe in einem Feuerschrank in der Apotheke.
    Selbst wenn es auf die simple GHS02 / GHS03-Markierung zurückzuführen ist, benötige ich die schriftliche Verbindlichkeit.

    Vielen Dank bereits im Voraus.

    A. Müller

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Detlev Bregulla
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    Vorschriften für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten befinden sich in der "Technischen Regel für Gefahrstoff 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsunbeweglichen Behältern".

    Die TRGS stellt bestimmte Mengen von einer Lagerung in Brandschutzschränken bzw. Räumen frei und gibt zudem durch die Möglichkeit einer Gefährdungsbeurteilung einen Spielraum. So sind z.B. bis zu 100kg entzündbare Flüssigkeiten oder bis zu 20kg leicht und extrem leicht entzündbare Flüssigkeiten (höchstens 10kg extrem leicht entzündbar) im Arbeitsraum lagerbar. 2,5L dürfen in zerbrechlichen, darüber hinaus gehende Mengen in unzerbrechlichen Gefäßen gelagert werden. Lagerung in geeigneten Lagereinrichtungen, ggf. Auffangwanne. Keine Nähe zu Arzneimitteln, Kosmetika und wirksamen Zundquellen. Eine entsprechende Kennzeichnung des Raums sowie geeignete Be- und Entlüftung ist sinnvoll.

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Detlev Bregulla
    Dr. Detlev Bregulla, Diplom-Chemiker: Ihre Experte im Forum Gefahrstoffe in der Apotheke
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