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Thema: Normpackungen

  1. #21
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Cavael,

    Zitat Zitat von Anna Cavael Beitrag anzeigen
    Was gilt denn dann? Die alte PackungsV?
    Es gibt keine neue PackungsV. Es gilt immer noch die gleiche PackungsV wie letztes Jahr auch. Was jetzt durch AMNOG jedoch neu ist, sind z.B. die Spannen (N1, N2, N3) sowie die neuen aut idem Kriterien.

    Einen schönen Abend und beste Grüße aus Mainz.
    Maike Noah

  2. #22
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Cavael,

    genau wie Frau Noah geschrieben hat, bleibt die Packungsgrößenverordnung gleich, sie wurde nur ergänzt um die +/- % Angaben.
    Ich hatte in Erinnerung, dass ein Generikahersteller eine 30 St. Packung anbietet, hatte mich aber wohl geirrt, denn in den aktuellen Daten gibt es keine. Auch in diesem Fall wäre also die Angabe der Stückzahl erforderlich, denn die reine N2- Verordnung dürfte auch hier nicht beliefert werden.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  3. #23
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Schröder,
    ich rufe bei Unklarheiten gerne mal den LAV RLP an, mit der Auskunft heute bin ich allerdingst nicht komplett d'accord.
    Wie würden Sie folgendes beurteilen:

    Für einen Patienten der AOK ist Formoterol 12 microg Kaps N3 verordnet.

    Die Wirkstoffsuche ergibt den Rabattpartner ratiopharm; soweit klar.
    Der Blick in die PackungsV ergibt insofern eine Verwirrung als das m.M.n. die Zuordnung nicht ganz klar ist.

    In der ABDA-Datenbank ist Formoterol 12 microg ratiopharm zu finden unter
    -Atemwegskrankheiten
    --Bronchodilatatoren
    ---Sympathomimetika

    Schaut man in der Anlage 6 PackungsV nach, dann findet man
    -Dosieraerosole und Pulverinhalationssysteme (Einzeldosen)
    -- Sympathomimetika

    N1 N2 N3
    300 400 600

    Ich wäre nun von 600 Edos ausgegangen und hätte wie dreimal ein 4er Pack mit je 50 Edos abgegeben (falls der Kunde denn überhaupt so viele Packungen haben will

    Um auf der sicheren Seite fragte ich beim LAV nach. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich unter
    -abgeteilt
    --mit Broncholytika/Antiasthmatika nachzugucken habe

    N1 N2 N3
    50 100 150

    Tja, so sieht die Sache ganz anders aus. Was ist richtig? Die Dame war sich da sehr sicher, aber wie zum Teufel beurteile ich, unter welchem Abschnitt von Anlage 6 ich auswähle?
    M.E.n. ist das was die ABDA Datenbank angibt näher dran an meiner ersten Vermutung.

    Wir versorgen den Patienten jetzt mit 2x 60 Stück (Doppelpack), um auf der sicheren Seite zu sein, da wir so in jedem Fall unter der größten Messzahl liegen.

    Dennoch würde ich mich über eine konkrete Aussage hierzu sehr freuen.

    Mit kollegialen Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #24
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Guten Morgen Frau Noah,

    leider wird meine Antwort für sie nicht befriedigend ausfallen (können), denn hier liegt ein etwas problematischer Fall vor. Zum einen die Dosieraerosole, für die die Meldung der Einheiten nicht eindeutig geregelt ist, d.h. es gibt sowohl Wirkstoffe, die in "Hüben" gemeldet sind, als auch solche mit Einzeldosen. Zum anderen konnte ich für Formoterol noch keinen Hersteller finden, der bereits die korrekten "N"- Bezeichnungen gemeldet hat. In diesem Fall ist bei einer reinen N3 Verordnug schwierig zu entscheiden, was als Höchstmenge abgegeben werden kann. Ich würde mir vom Arzt die Menge auf dem Rezept bestätigen lassen. Aber das ist eine persönliche Meinung.
    Ich glaube, auch diese Verordnung ist ein Fall, der mit der derzeitigen Rechtslage nicht abgebildet ist.
    Vielleicht kann ich noch etwas mehr in Erfahrung bringen....

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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