Hallo Frau Schröder,
ich rufe bei Unklarheiten gerne mal den LAV RLP an, mit der Auskunft heute bin ich allerdingst nicht komplett d'accord.
Wie würden Sie folgendes beurteilen:
Für einen Patienten der AOK ist Formoterol 12 microg Kaps N3 verordnet.
Die Wirkstoffsuche ergibt den Rabattpartner ratiopharm; soweit klar.
Der Blick in die PackungsV ergibt insofern eine Verwirrung als das m.M.n. die Zuordnung nicht ganz klar ist.
In der ABDA-Datenbank ist Formoterol 12 microg ratiopharm zu finden unter
-Atemwegskrankheiten
--Bronchodilatatoren
---Sympathomimetika
Schaut man in der Anlage 6 PackungsV nach, dann findet man
-Dosieraerosole und Pulverinhalationssysteme (Einzeldosen)
-- Sympathomimetika
N1 N2 N3
300 400 600
Ich wäre nun von 600 Edos ausgegangen und hätte wie dreimal ein 4er Pack mit je 50 Edos abgegeben (falls der Kunde denn überhaupt so viele Packungen haben will
Um auf der sicheren Seite fragte ich beim LAV nach. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich unter
-abgeteilt
--mit Broncholytika/Antiasthmatika nachzugucken habe
N1 N2 N3
50 100 150
Tja, so sieht die Sache ganz anders aus. Was ist richtig? Die Dame war sich da sehr sicher, aber wie zum Teufel beurteile ich, unter welchem Abschnitt von Anlage 6 ich auswähle?
M.E.n. ist das was die ABDA Datenbank angibt näher dran an meiner ersten Vermutung.
Wir versorgen den Patienten jetzt mit 2x 60 Stück (Doppelpack), um auf der sicheren Seite zu sein, da wir so in jedem Fall unter der größten Messzahl liegen.
Dennoch würde ich mich über eine konkrete Aussage hierzu sehr freuen.
Mit kollegialen Grüßen
Maike Noah
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