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Thema: Normpackungen

  1. #11
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Hallo,

    und ein weiteres interessantes Beispiel ist Folgendes:

    Verordnung über "Omeprazol XXmg 50St N2"
    Bei bestimmten Krankenkassen ist dann "Omeprazol KSK 28St. N2" (wegen oben genannter nicht erfolgter Änderung durch den Hersteller) Rabattvertragsartikel.

    Also, da den Herstellern eine Frist gesetzt wurde bis Mitte des Jahres, sollte die "28 St. N2" rechtlich bis dahin noch gelten, sehe ich das richtig?
    Daher bekommt der Patient statt 50 St. nun 28 St...?!
    Wie sehen andere Beteiligte das?
    (Dieses Beispiel kam diese Woche bereits zweimal bei mir vor.)

    LG,
    OS
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  2. #12
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,.
    genau so ein Beispiel hatte ich auch schon mal.
    "Omeprazol Ratio NK 40mg, KMR 50 St, N2" war für einen Patienten der AOK verordnet.
    Ich hätte laut Rabattvertrag, wie von Oliver Scholle beschrieben, 28 Stk KSK abgeben müssen. Da die 50 Stk ja aber genau einer N2 entsprechen und 20 Stk absolut gar nicht einer N2 entsprechen, mag es zwar sein, dass KSK Rabattpartner der AOK ist, aber N2 sind nunmal tatsächlich 50 Stk +- 10% und deshalb darf der Apotheker diese auch abgeben.
    Also ermittle ich dann (wie oben erwähnt) über die Wirkstoffsuche den entsprechenden Rabattpartner. Der einzige Rabattpartner der AOK RLP ist hierbei Omeprazol Krewel 40 mg KMR 50Stk. Diesen musste ich bestellen, dies fand der KD aber in Ordnung, da ja auch zu seinem Nutzen.

    Zu der Frage von Frau Griesel: Ich habe Ihr Beispiel in der Apotheke durchgespielt (für die AOK RLP). Die Wirkstoffsuche ergibt, dass folgende Firmen 40mg Omeprazol mit 30 Stk anbieten: Abz, Axcount, Bluefish, Gib und Teva. Wählt man nun Abz aus, kann man 30 Tabletten abgeben; wählt man aber Axcount oder Gib aus, gibt der PC an, dass KSK mit 28 Stk abzugeben sind, da das der Rabattpartner ist. Also am besten immer über die WS-Suche gehen, dann sieht man die Rabattpartner und die sind immer bevorzugt abzugeben, um Retaxationen vorzubeugen.

    Schönen Feierabend
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (21.01.2011 um 19:05 Uhr)

  3. #13
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    Hallo zusammen!

    Ich muss auch noch mal auf das Omeprazol ratio 40mg 50St. eingehen. Bei der AOK Rheinland Hamburg kommt dann auch 28St. KSK.
    Wenn ich das über die Wirkstoffsuche laufen lasse bekomme ich ausschließlich KSK zur Auswahl. Leider liegen die 56St. auch außerhalb der neuen Norm. Aus lauter Verzweiflung habe ich dann das abgegeben, was auf dem Rezept stand.
    Wenn es so gar keine vernünftige Lösung gibt, gilt dann die Normgrößenverordnung über dem Rabattvertrag oder umgekehrt?!
    MfG Katja Jacobi

  4. #14
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Guten Morgen zusammen,

    um noch mal das Beispiel der Verordnung von Omeprazol XX mg 50 St. N2 von Herrn Scholle aufzugreifen:
    Sind in der Verordnung die Stückzahl aufgeführt, so entsprechen im Fall von Omeprazol 50 St. gemäß der Packungsgrößenverordnung der N2, d.h. sie dürfen nur im Bereich 50 St. +/- 10 % ausgetauscht werden. Eine im N2 Bereich falsch gemeldete 28 St. Packung ist keine Alternative.
    Wenn es wie im Falle von Frau Jacobi keinen Rabattartikel mit 50 St. +/- 10 % gibt, wäre wie vor dem AMNOG auch das verordnete abzugeben (allerdings müssen dann noch weitere Abgabevorschriften wie ggf. Importe beachtet werden...).
    Sollte nur eine N2 Packung ohne Stückzahl verordnet sein, gilt im Falle von Omeprazol rein rechtlich auch die Abgabe von 50 St. +/- 10 %.
    Wir alle wissen allerdings, wie schwierig und aufwendig es ist, sich im Falle einer Retaxation mit der Kasse auseinander zu setzen und die Abgabe im Nachhinein zu begründen.

    MfG Elke Schröder
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  5. #15
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    Hallo an alle,

    Ich habe folgende Fälle auf dem Rezept gehabt.

    1.Ecural Salbe 50 g N2

    Als Rabattpartner kommt Momegalen 30 g N2!

    Meine Frage, wie ist es bei Dermatika bezüglich AMNOG?? Ich finde nichts dazu.
    Geben wir jetzt die 30 g Salbe ab?

    2.Rifun 20 mg 60 Tabl.N3

    Neue N3 wären 95- 100 Tabletten. Also fällt es nicht in den neuen N-Bereich und ich gebe 60 Tabletten ab. Als Rabattpartner kommt aber Pantoprazol 20 mg 56 Tabletten. Letzteres wurde dann auch abgegeben!War das korrekt?

    Wäre sehr erfreut, wenn mir jemand helfen würde.
    Danke!

    Yvonne Tegge

  6. #16
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
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    Lieber Frau Tegge,

    1.Ecural Salbe 50 g N2

    Als Rabattpartner kommt Momegalen 30 g N2!

    Meine Frage, wie ist es bei Dermatika bezüglich AMNOG?? Ich finde nichts dazu.
    Geben wir jetzt die 30 g Salbe ab?
    In der Packungsgrößenverordnung (PackungsV) sind unter Anlage 5 Dermatika aufgeführt.

    Für Ecural-Salbe gelten, laut ATC-Code (Dermatika -> Corticosteroide, dermatologische Zubereitungen) folgende N-Größen:
    N1 = 25g
    N2 = 50g
    N3 = 100g

    Daher würde ich den Vorschlag mit Mometason 30g als Fehlinfo in der Software interpretieren bzw. der Hersteller hat seine Packungsgrößen noch nicht richtig bezeichnet!


    2.Rifun 20 mg 60 Tabl.N3

    Neue N3 wären 95- 100 Tabletten. Also fällt es nicht in den neuen N-Bereich und ich gebe 60 Tabletten ab. Als Rabattpartner kommt aber Pantoprazol 20 mg 56 Tabletten. Letzteres wurde dann auch abgegeben!War das korrekt?
    Laut Deutschem Apothekenportal und deren schöner Arbeitshilfe 8 (HIER) ist in Ihrem Beispiel, da eine Stückzahl genannt wurde, die nicht in einen N-Bereich fällt, eben die Stückzahl abzugeben (laut ABDA) und zwar "vorrangig rabattiert, aber auch unrabattiert!"
    Wir verfahren immer so, dass wir in diesem Fall genau die 60St. abgeben und wenn kein Rabattartikel existiert, dann eines der drei günstigsten.

    Wie sehen das andere??

    Mit freundlichem Gruß,
    Oliver Scholle
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  7. #17
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen;

    Zitat Zitat von Oliver Scholle, Dipl.-Pharm. Beitrag anzeigen
    Wie sehen das andere??
    Genauso.
    Gruß Maike Noah

  8. #18
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    Hallo zusammen,

    ich hatte heute folgendes Problem:

    Cotrim forte N2. Laut Packungsgrößen-Verordnung sind Chemotherapeutika N1 12-16 St. und N2 27-33 St.
    Cotrim forte habe ich jetzt nur mit 10 und 20 St. gefunden, richtig als t gekennzeichnet.

    Was darf ich denn jetzt abgeben??

    Da der Arzt bei uns im Hause ist, habe ich 20 St. ergänzen lassen. Das funktioniert nur leider nicht immer.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anna Cavael

  9. #19
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Cavael,

    in meinen Augen ist der von Ihnen aufgeführte Fall eine "fehlerhafte Verordnung" gemäß Apothekenbetriebsordnung, da hier eine Namensverordnung und keine Wirkstoffverordnung vorliegt, und es zu Cotrim forte keine N2 Größe gibt. In einem solchen Fall müssten Sie immer Rücksprache mit dem Arzt halten, wieviel Stück er verordnen möchte, oder ob er eine Wirkstoffverordnung mit der Normgröße N2 möchte.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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  10. #20
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    Hallo Fr. Schröder,

    vielen Dank für die Antwort. Soweit habe ich natürlich nicht gedacht, da es im Apothekenalltag ja schon fast synonym ist.

    Aber was wäre denn, wenn der Arzt eine Wirkstoffverordnung ausgestellt hätte: 960 mg Co-trimoxazol (=160mg Trimetoprim / 800mg Sulfmethoxazol) N2. Kommt bei Kliniksverordnungen ja teilweise vor. Was gilt denn dann? Die alte PackungsV, solange die Firmen ihre Packungsgrößen nicht angepasst haben?

    Viele Grüße
    Anna Cavael

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