Hallo,
und ein weiteres interessantes Beispiel ist Folgendes:
Verordnung über "Omeprazol XXmg 50St N2"
Bei bestimmten Krankenkassen ist dann "Omeprazol KSK 28St. N2" (wegen oben genannter nicht erfolgter Änderung durch den Hersteller) Rabattvertragsartikel.
Also, da den Herstellern eine Frist gesetzt wurde bis Mitte des Jahres, sollte die "28 St. N2" rechtlich bis dahin noch gelten, sehe ich das richtig?
Daher bekommt der Patient statt 50 St. nun 28 St...?!
Wie sehen andere Beteiligte das?
(Dieses Beispiel kam diese Woche bereits zweimal bei mir vor.)
LG,
OS
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