Können Phip's Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?
In der Apotheke machen einige Phip's ja Fortbildungen mit. Muss dafür dann Urlaub genommen werden, damit die Zeit nicht von der Pflichtarbeitszeit von einem Jahr minus Urlaub abzgezogen wird?
Können Phip's Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?
In der Apotheke machen einige Phip's ja Fortbildungen mit. Muss dafür dann Urlaub genommen werden, damit die Zeit nicht von der Pflichtarbeitszeit von einem Jahr minus Urlaub abzgezogen wird?
Guten Abend Herr Ehmer,
die wichtigste Voraussetzung: Sind Sie länger als 6 Monate als PhiP in der gleichen Apotheke?
Falls nein, hat es sich direkt erledigt.
Fals ja, dann ist wichtig, ob es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder ob Sie vereinbart haben, dass der BRTV gilt. Denn der BRTV sagt in §12:Beste Grüße§ 12 Freistellung für fachliche Fortbildung
[...] 2. Der Anspruch auf Fortbildungsurlaub wird erstmalig
nach einer Wartezeit von sechs Monaten
seit Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben.
Teilansprüche können nicht erworben werden.
Der Anspruch auf Fortbildungsurlaub besteht
nicht, soweit der Mitarbeiter für den laufenden
Zweijahres-Zeitraum bereits von einem früheren
Arbeitgeber Fortbildungsurlaub erhalten
hat. Hierüber hat der Mitarbeiter eine Bescheinigung
des früheren Arbeitgebers vorzulegen,
zu deren Ausstellung dieser verpflichtet ist.
Maike Noah
Maike Noah, Apothekerin
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter
Danke für die Antwort schon einmal. Die rechtliche Grundlage für einen Arbeitnehmer ist mir soweit klar. Ich vermute mal, es obliegt der jeweiligen Apothekerkammer, wie sie damit umgehen würde, wenn auf einer Arbeitszeitabrechnung ein Urlaubstag als Bildungsurlaub beschrieben wird.
Meine Frage zielte darauf ab: Ich habe am Endes des Praxisjahres alle meine Urlaubstage verbraucht. Außerdem habe ich auf meiner Zeitabrechnung zwei Tage Bildungsurlaub stehen. Sind das dann aus Sicht der Kammer zwei Fehltage, da ich nicht in der Apotheke war?
Hallo Herr Ehmer,
nein, der Bildungsurlaub darf von der Kammer nicht als Fehltag gewertet werden, sondern als Bildungsurlaub bzw. als Fortbildung.
VG
Martin Hassel
Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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Vielen Dank für die Info Ihnen beiden.
Grüße
Oliver Ehmer
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