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Thema: Bildungsurlaub

  1. #1
    Premium-User Avatar von Oliver Ehmer
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    Bildungsurlaub

    Können Phip's Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?

    In der Apotheke machen einige Phip's ja Fortbildungen mit. Muss dafür dann Urlaub genommen werden, damit die Zeit nicht von der Pflichtarbeitszeit von einem Jahr minus Urlaub abzgezogen wird?

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Abend Herr Ehmer,

    die wichtigste Voraussetzung: Sind Sie länger als 6 Monate als PhiP in der gleichen Apotheke?
    Falls nein, hat es sich direkt erledigt.

    Fals ja, dann ist wichtig, ob es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder ob Sie vereinbart haben, dass der BRTV gilt. Denn der BRTV sagt in §12:
    § 12 Freistellung für fachliche Fortbildung

    [...] 2. Der Anspruch auf Fortbildungsurlaub wird erstmalig
    nach einer Wartezeit von sechs Monaten
    seit Beginn des Arbeitsverhältnisses erworben.

    Teilansprüche können nicht erworben werden.
    Der Anspruch auf Fortbildungsurlaub besteht
    nicht, soweit der Mitarbeiter für den laufenden
    Zweijahres-Zeitraum bereits von einem früheren
    Arbeitgeber Fortbildungsurlaub erhalten
    hat. Hierüber hat der Mitarbeiter eine Bescheinigung
    des früheren Arbeitgebers vorzulegen,
    zu deren Ausstellung dieser verpflichtet ist.
    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Premium-User Avatar von Oliver Ehmer
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    Danke für die Antwort schon einmal. Die rechtliche Grundlage für einen Arbeitnehmer ist mir soweit klar. Ich vermute mal, es obliegt der jeweiligen Apothekerkammer, wie sie damit umgehen würde, wenn auf einer Arbeitszeitabrechnung ein Urlaubstag als Bildungsurlaub beschrieben wird.

    Meine Frage zielte darauf ab: Ich habe am Endes des Praxisjahres alle meine Urlaubstage verbraucht. Außerdem habe ich auf meiner Zeitabrechnung zwei Tage Bildungsurlaub stehen. Sind das dann aus Sicht der Kammer zwei Fehltage, da ich nicht in der Apotheke war?

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Herr Ehmer,
    nein, der Bildungsurlaub darf von der Kammer nicht als Fehltag gewertet werden, sondern als Bildungsurlaub bzw. als Fortbildung.
    VG
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  5. #5
    Premium-User Avatar von Oliver Ehmer
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    Vielen Dank für die Info Ihnen beiden.
    Grüße
    Oliver Ehmer

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