Kann man generell davon ausgehen , daß bei einer Apothekenrevision die Plausibilität
der ausgedruckten Protokolle nach Eingabe aller Bestandteile einer Rezeptur
vom Amtsapotheker anerkannt werden ? So weit ich weiß, sind in Sachsen
zum Teil die Aussagefähigkeit und Richtigkeit der Plausibilitätsprüfung über pharma4u.de
in Frage gestellt wurden ! Über eine rechtlich verbindliche Antwort wäre ich sehr erfreut !
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