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Thema: Dokumentation von Kundenrezpturen

  1. #1
    Premium-User Avatar von roys
    Registriert seit
    08.01.2011
    Beiträge
    47

    Dokumentation von Kundenrezpturen

    Hallo allerseits,

    mir ist aufgefallen, das in vielen Apotheken das Lennartz-Laborprogramm zur Dokumentation von Rezepturen verwendet wird.
    Nun habe ich mich allerdings gefragt, wie es bei der Dokumentation von Kundenwünschen aussieht.
    Müssen diese genau so dokumentiert werden, wie Rezepturen von Ärzten?
    Welche Anforderungen gelten hierbei?

    Ich wäre um eure Hilfe sehr dankbar.

    LG

  2. #2
    Liebe Forumsnutzerin,

    in jedem Fall gilt § 7 der ApBetrO (Plausi., Herst.-Anweisung, Protokoll). Anders würde es ja auch keinen Sinn machen.
    Alle Arzneimittel müssen grundsätzlich die Anforderungen an § 1 AMG erfüllen (Qualität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit). Dies wiederum steht im Kontext mit § 55 Abs. 8 AMG, wonach nur Darreichungsformen hergestellt werden dürfen, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen.
    Auch § 8 Abs. 1 AMG würde greifen, wenn AM in den Verkehr gebracht werden, die erheblich qualitätsgemindert sind.

    In der Hoffnung, dass nie etwas passiert, würde der Apotheker, wenn´s wirklich mal schief ginge, über seine Betriebshaftpflicht haften. Und letztendlich könnte ja auch der Tatbestand der Körperverletzung greifen. Bei ´ner Salicylvaselin besteht das Risiko natürlich eher nicht, aber was wäre, wenn Sie nicht verschreibungspflichtige Kapseln herstellen. Denken Sie nur daran, dass jemand einen Stoff verwechselt.

    Mein Appell: Je besser die (ehrliche!) Dokumentation, desto besser die AM-Qualität. Und besser schlafen können Sie auch.
    ... ist ja auch schon spät...

    Herzliche Grüße aus dem abendlichen Rheinland

    Hans-Ulrich Thielmann

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