Sehr geehrte Forumsteilnehmer
In unserer Apotheke wird die BTM-Dokumentation anhand der Software von Lauer-Fischer durchgeführt.
Bisher wurde monatlich lediglich eine aktuelle Bestandsliste aus der LauerTaxe ausgedruckt, anhand dieser die Bestände überprüft und abgeheftet.
Die Dokumentation, die das System analog zum Karteikartensystem erstellt, wurde nur am Jahresende abgespeichert, jedoch niemals ausgedruckt.
Offenbar wurde dies von der Kontrolle bisher nie beanstandet.
Laut BtMVV müsste meiner Ansicht nach ein solcher Ausdruck allerdings erfolgen:
"Die Dokumentation der Betäubungsmittel gemäß BtMG darf mittels EDV erfolgen, sofern der Ausdruck in der Reihenfolge des amtlichen Formblatts gewährleistet ist. Die Aufzeichnung ist am Monatsende zu überprüfen, bei EDV-Buchführung auf Grundlage zum Monatsende angefertigter Ausdrucke (§ 13 BtMVV, Abs. 1 und 2)."
Ist nun ein monatlicher Ausdruck erforderlich oder nicht?
Ich freue mich über Ihre Antworten!
Herzlichen Dank und freundlichen Gruß
Lesezeichen